Siegen/Bad Berleburg. . Mann aus Berleburg steht wegen bewaffneten Handel mit Drogen vor der Siegener Strafkammer. Er ist bereits wegen Drogenhandel verurteilt.

Freundlich sei der Angeklagte gewesen, als sie und ihre Kollegen im März 2017 seine Wohnung in Bad Berleburg durchsuchten, versichert eine Polizistin. Die gefundenen Drogen reichten aber dennoch für eine deftige Anklage vor der Siegener Strafkammer.

Dazu kam noch ein Einhandmesser, dass der Mann zwischendurch aus der Hose zog und der Beamtin übergab. Nach ihrem Verständnis hatte er dies immer in der Tasche. Staatsanwältin Jahan Memarian-Gerlach ließ vor Beginn der Verhandlung wissen, die Anklage auf bewaffneten Handel mit Drogen in nicht geringer Menge zu erweitern, in Tateinheit mit Besitz.

Amphetamin, LSD, Ecstasy, Marihuana bei Mann aus Bad Berleburg gefunden

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Gefunden wurden 114,69 Gramm einer Amphetamin-Sulfonamid-Zubereitung, 39 LSD-Trips, 26,593 Gramm Ecstasy-Tabletten sowie 13,13 Gramm Marihuana, nach Überzeugung von Polizei und Staatsanwältin überwiegend zum Verkauf bestimmt. Außerdem wurden 280 Euro sichergestellt, die aus vorherigen Drogengeschäften stammen sollen. Der gebürtige Pakistani lebt von geringen staatlichen Mitteln, was eine solche Summe bei ihm verdächtig machte.

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Der 39-Jährige macht am ersten Verhandlungstag keine Angaben, lässt nur durch seine Anwältin Julia Kusztelak erklären, die Drogen ausschließlich für den Eigengebrauch in der Wohnung gehabt zu haben. Das Messer stecke auch keinesfalls immer und für die „Geschäfte“ in seiner Tasche, da müsse er sich wohl falsch ausgedrückt haben. „Ich war mit ihm auf dem Sofa, plötzlich holte er es aus der Tasche“, beschreibt die Polizistin die Szene. Sie habe sich damals erschrocken und sehr bedauert, „dass wir ihn vorher nicht durchsucht haben“. Aus ihrer Erinnerung hat der Mann erklärt, das Messer immer dabei zu haben, „man wisse ja nicht, wer so vor der Tür steht“. Allerdings sei die Klinge nicht ausgeklappt und die Situation letztlich nicht bedrohlich gewesen.

Anzeige im Oktober 2016

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Interessant ist die Vorgeschichte. Eine Nachbarin des Angeklagten hatte im Oktober 2016 die Drogengeschäfte eines weiteren Hausbewohners des Schlichthauses mitten in Berleburg angezeigt und dabei auch den Mann aus Pakistan erwähnt. Die Polizistin, „ich bin die einzige Drogensachbearbeiterin in Berleburg“, erfuhr im November davon, beantragte im Dezember einen Durchsuchungsbefehl, bekam den Bescheid im Januar - und durchsuchte am 17. März. Alles eine Frage des Personals, bedauert die Polizistin. Für eine solche Aktion brauche es drei Leute. Die beiden Kollegen seien vorher nicht verfügbar gewesen.

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Die bewusste Zeugin wiederum erinnert sich gar nicht mehr, den Angeklagten bei ihrer Aussage erwähnt zu haben. Es stimme aber, dass die Leute über längere Zeit bei ihm „ein- und ausgegangen“ seien, darunter viele, die sie mit der Drogenszene in Verbindung bringe. Sie habe ihn nie dealen gesehen, antwortet sie auf Nachfrage, gehe aber davon aus. Dabei habe er ihr doch zumindest erzählt, für drei Jahre unter Führungsaufsicht zu stehen.

Die gehen auf eine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren in 2013 zurück. Damals ging es ebenfalls um Drogenhandel. Vor allem aber hatte der Mann mit zwei Komplizen einen potenziellen Belastungszeugen eine ganze Nacht in seiner Wohnung festgehalten und auf üble Weise misshandelt.