Bad Berleburg. . „Ich dachte, man darf drei Gramm als Eigenbedarf besitzen. Das weiß doch halb Deutschland,“ versucht die Frau sich zu rechtfertigen.

Mit 1,3 Gramm Marihuana in der Handtasche ist eine Wittgensteinerin im April 2016 in Siegen bei einem Polizei-Einsatz erwischt worden. Gegen den daraus resultierenden Strafbefehl über 40 Tagessätze á 15 Euro hatte sie ein halbes Jahr später Einspruch eingelegt. Deshalb musste sich die 30-Jährige am Dienstag in der Hauptverhandlung am Berleburger Amtsgericht verantworten.

Dort machte sie einen verwirrten Eindruck. Sie wollte ihren Verteidiger anrufen, wo er denn bleibe. Erst als ihr Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel erklärte, dass eine Pflichtverteidigung abgelehnt worden sei, fiel der Angeklagten wieder ein, dass ihr der Anwalt den Beistand für diesen Termin abgesagt hatte, er ihr aber in noch ausstehenden Verfahren helfen werde.

Für den Eigenbedarf

„Ich dachte, man darf drei Gramm als Eigenbedarf besitzen. Das weiß doch halb Deutschland,“ versuchte die Mutter einer schulpflichtigen Tochter eine Rechtfertigung für den Rauschgift-Besitz, den sie immerhin nicht abstritt. Dass auch der Besitz geringer Mengen Drogen nicht straffrei ist, machten ihr die Anklägerin und Richter Hoffmann schnell deutlich und boten der Angeklagten die Rücknahme ihres Einspruchs an: „Billiger wird es hier nicht,“ prophezeite Judith Hippenstiel. Das zeigte Wirkung. Die Wittgensteinerin zog ihren Einspruch mit den Worten „Ich bin einsichtig“ zurück und kündete an, dass sie anstatt der Zahlung von 600 Euro „lieber Sozialstunden“ ableisten wolle.