Bad Berleburg. . Ein 34-jähriger Berleburger musste sich vor Gericht für mehrere Gramm Marihuana verantworten. Eine Käuferliste wird ihm zum Verhängnis.
Bei einer Polizeikontrolle im Oktober vergangenen Jahres wurden bei einem 34-jährigen Berleburger ein Joint und ein Marihuana-Tütchen festgestellt. Außerdem befanden sich in seiner Tasche diverse Geldscheine und eine Liste mit Namen, die den Verdacht des Drogenhandels erhärteten. Deshalb wurde er nun wegen Drogenhandels und -besitzes angeklagt und verurteilt. 1750 Euro Strafe muss er nun für sein Vergehen zahlen.
Die Unstimmigkeiten
Zu Beginn stritt der Angeklagte den Handel ab. Das Geld, so gab er an, sei für die Miete gewesen. Die gefundenen Betäubungsmittel für den Eigenbedarf gedacht. Mittlerweile habe er jedoch eine Ausbildung angefangen und sich mithilfe seines Arbeitgebers in Therapie begeben. Drogen würden seiner Vergangenheit angehören.
Im Laufe der Verhandlung zeigten sich jedoch immer mehr Unstimmigkeiten in seinen Aussagen. Vor allem die gefundene Broschüre mit der Namensliste sorgte für einiges Rätselraten, die Erklärungsversuche des 34-Jährigen erschienen zweifelhaft.
Schließlich knickte der Angeklagte ein, stritt die Vorwürfe des Drogenhandels nicht mehr ab. Schlussendlich sah er sein Fehlverhalten ein: „Ich habe Scheiße gebaut und dafür muss ich jetzt geradestehen.“
Das Urteil
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zeigte sich gnädig. Das – späte – Geständnis, die positiven Berufsaussichten, sowie die Tatsache, dass der Angeklagte sich wegen seines Drogenkonsums in Therapie begeben hatte, wirkten sich strafmildernd auf das geforderte Strafmaß aus.
Richter Torsten Hoffmann erhob am Ende ein Bußgeld von 1750 Euro, ausgelegt in 70 Tagessätzen à 25 Euro, womit er knapp unter Hippenstiels Forderung blieb. Zusätzlich trägt der angeklagte Berleburger die Kosten des Verfahrens, das beschlagnahmte Geld wird eingezogen. Hoffmann legte ihm noch einmal nahe, die Suchthilfe in der Diakonie in Anspruch zu nehmen.