Bad Laasphe. . Eigentlich werden von der Staatsanwaltschaft bei solche geringen Mengen Drogenbesitz die Verfahren eingestellt.
Am Abend vor dem Tag der Deutschen Einheit war es bei einem Pärchen im südlichen Altkreis offenbar nicht weit her mit Einheit, es hatte sich wohl nicht mehr lieb. Ein zunächst verbaler Streit eskalierte dermaßen, dass die Polizei einschreiten musste. Bei der Personenkontrolle des 34-Jährigen Partners fanden die Beamten eine minimale Menge Rauschgift: 0,41 Gramm Marihuana, versteckt in einem Päckchen mit Tabak.
Häufig werden von der Staatsanwaltschaft bei solche geringen Mengen Drogenbesitz die Verfahren eingestellt. In diesem Fall aber musste sich der Wittgensteiner vor Strafrichter Torsten Hoffmann verantworten; denn zur Tatzeit stand der Mann unter laufender Bewährung - wegen eines Drogendeliktes.
Volles Geständnis
„Bei Ihrer Vorgeschichte hätten Sie wissen müssen, dass der Besitz von Drogen, auch in dieser Menge, strafbar ist“, hielt der Richter dem Angeklagten vor. Der gab sich einsichtig und räumte die Tat ohne Wenn und Aber ein: „Das ist alles so gewesen“, bestätigte er die Anklageschrift von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Er habe das Rauschgift ein paar Tage zuvor am Bahnhof in Bad Laasphe von einem Bekannten geschenkt bekommen und dann gar nicht mehr daran gedacht, dass es sich noch im Tabaksbeutel befand.
Intensive Psychotherapie
Inzwischen hat sich der 34-Jährige nach eigenen Angaben in eine intensive Psychotherapie begeben und sei gut auf Medikamente eingestellt. Hin und wieder träume er noch von den früheren Gewalttaten seines Vaters und sexuellen Übergriffen auf seine Schwester. Aber trotz dieser Belastung sei er seit einem Jahr ohne Alkohol „trocken“ und habe „seit fünf Wochen nichts mehr geraucht“.
Bewährungshelferin Rebecca Kleinsorge, die eine insgesamt positive Sozialprognose für ihren Klienten abgab, rief ihn zu „strikter, ganzheitlichen Abstinenz“ auf.
Mit seinem Urteil von 45 Tagessätzen á 15 Euro folgte Richter Hoffmann den Strafmaßanträgen der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers Thomas Biek.