Warstein/Berlin. . Mitten im Koalitionspoker beschäftigt die Warsteiner Legionellen-Krise die Bundesregierung: Bis Ende des Jahres soll ein Entwurf für eine Richtlinie zu Hygieneanforderungen an Verdunstungskühlanlagen vorliegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Die Kühlanlagen wie eben jene, die auch in Warstein als entscheidender Verbreitungsherd der Legionellen ausgemacht wurde, stehen bereits seit dem Legionellen-Ausbruch in Ulm 2010 unter Beobachtung. Schon damals hatte das Bundesumweltministerium veranlasst, dass technische Richtlinien zu Errichtung und Betrieb von diesen Anlagen erarbeitet werden.

Exner forderte Regeln schon 2010

„[...] derzeit wird bei der Kommission zur Reinhaltung der Luft eine Richtlinie [...] erarbeitet, die beschreibt, wie beim Bau, Betrieb und Instandhaltung vorzugehen ist, um eine Vermehrung von Legionellen zu verhindern“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Eine solche Richtlinie hatte auch der Experte Professor Martin Exner wiederholt gefordert. Er verglich die Rückkühlwerke in diesem Zusammenhang mit dem Konsum von Nikotin: „Eigentlich müsste auf jeder dieser Anlagen ein Aufkleber prangen: Diese Anlage kann gesundheitsschädlich sein.“

Kommt der erste Entwurf dieser Richtlinie tatsächlich bis Ende des Jahres, dann ist in ihm auch festgehalten, dass das Kühlwasser dieser Anlagen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden muss. Werden dann Legionellen nachgewiesen, muss der Betreiber die Anlage je nach Höhe der Konzentration der Legionellen sofort außer Betrieb nehmen.

Keine grundlegende Legionellen-Gefahr

Die Partei Die Linke wollte in ihrer Anfrage an die Bundesregierung auch wissen, inwieweit kommunale Kläranlagen nun im Fokus stehen, wenn es um Belastungen mit Legionellen geht. In diesem Zusammenhang steht auch die Frage, ob es bereits gezielt Untersuchungen in Kläranlagen gegeben habe, in die Abwässer aus Industriebranchen eingeleitet werden.

Die Bundesregierung sieht zur Zeit keinen Grund, von einer grundlegenden Legionellen-Gefahr durch kommunale Kläranlagen auszugehen: „Kläranlagen stehen nicht im Fokus der Überlegungen zur Vermeidung von Legionellenausbrüchen.“ Vielmehr seien es in Warstein sehr spezifische Gegebenheiten gewesen, die zu der Kontaminierung der kommunalen Kläranlage geführt hätten.

Wasser-Entnahmeverbot für die Wäster

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) gehe nach Kenntnis der Bundesregierung davon aus, dass nach bisherigem Erkenntnisstand die hohen Legionellenbefunde der kommunalen Kläranlage in Warstein auf die Zuleitung von mit Legionellen belastetem warmen Brauereiwasser zurückzuführen seien. Vergleichende Untersuchungen in anderen kommunalen Kläranlagen und die jahrzehntelange Erfahrung mit diesem Verfahren der Abwasserreinigung hätten bisher keine Hinweise darauf gegeben, dass normale kommunale Kläranlagen Ausgangsorte für Legionelleninfektionen wären.

Nach wie vor gilt für die Wäster ein Wasser-Entnahmeverbot. Die eingeleiteten Maßnahmen an den Kläranlagen zeigen jedoch Wirkung, die Legionellen-Belastung sinkt.