Arnsberg/Soest. Kirmes-Rempler mit Folgen: Bei einer Rangelei auf der Soester Allerheiligenkirmes 2012 stürzte ein Mann so unglücklich, dass er später starb. Jetzt musste sich dafür ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Er wurde zu anderthalb Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt.

Einen Tag vor dem Start der Soester Allerheiligenkirmes musste sich ein 19-jähriger Soester wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge auf der Kirmes 2012 vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Er wurde zu anderthalb Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt.

50-Jähriger stürzte und starb später

Am Kirmesdonnerstag 2012 war der Angeklagte in eine Rangelei mit einem 50-Jährigen verwickelt, der dabei so unglücklich stürzte, dass er später starb. Der Auszubildende gab vor der Jugendstrafkammer zu, den 50-Jährigen von sich gestoßen zu haben. Zuvor habe ihn der Mann aber zu Boden gestoßen.

Er habe verhindern wollen, erneut angegriffen zu werden, sagte er aus. Der 50-Jährige aus der Gemeinde Möhnesee war rücklings mit dem Kopf auf das Kopfsteinpflaster geschlagen. Eine Woche später starb er an seinen Kopfverletzungen. Dem tödlichen Vorfall war ein handgreiflicher Streit eines Bekannten des 19-Jährigen mit einem Begleiter des 50-Jährigen vorausgegangen. Möglicherweise hatten sich beide Männer eingemischt, um den Streit zu schlichten, ehe sie selbst aneinander gerieten.

Elf Zeugen vor Gericht geladen

Das Gericht hatte elf Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Weil bei den meisten Zeugen nach einem langen Kirmestag viel Alkohol im Spiel war, gab es bei den Aussagen viele Unklarheiten. Das Urteil liegt unter der Forderung der Nebenklage: Sie hatte ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung.

Das Gericht beschied außerdem, dass der Angeklagte im Grunde nach dazu verpflichtet sei, der Ehefrau des Verstorbenen Schadensersatz zu zahlen. Die Ehefrau hat einen entsprechenden zivilrechtlichen Antrag gestellt.

(agm mit Material von dpa)