Belecke. .
Vor einem halben Jahr ist die Beleckerin Bettina Rahrig (45 Jahre) in Esbeck tot auf einem Acker aufgefunden worden. Seitdem laufen die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft intensiv. Bisher ohne Erfolg.
Im Landgericht in Arnsberg ist am Dienstag ein Mann aus Soest zu 6,5 Jahren Haft verurteilt worden, weil das Gericht überzeugt ist, dass Jörg B. vor 23 Jahren in Ostönnen eine junge Frau erstochen hat. Gestützt hat sich das Gericht bei seinem Urteil vor allem auf einen DNA-Beweis, der erst im vergangenen Jahr einen Hinweis auf den nun Verurteilten gegeben hat.
Solche späten Erfolge machen den Ermittlern Mut, vielleicht auch das Verbrechen an der Beleckerin noch aufklären zu können. Informationen unserer Zeitung, wonach im Rechtsmedizinischen Institut in München zurzeit DNA-Material ausgewertet wird, das man am Fundort der Leiche in Esbeck hat sicherstellen können, wollte die ermittelnde Staatsanwältin Dr. Sandra Müller-Steinhauer am Mittwoch auf Anfrage nicht bestätigen: „Dazu kann ich nichts sagen.“
Ohnehin hält sich die Staatsanwaltschaft in Arnsberg, die im April den Fall von den Kollegen aus Paderborn übertragen bekommen hat, mit Aussagen zum aktuellen Ermittlungsstand „aus ermittlungstaktischen Gründen“ äußerst bedeckt: „Wir wissen eigentlich gar nichts“, erklärte Dr. Müller-Steinhauer auf Nachfrage. Viele Fragen seien „viel zu offen“, um jetzt schon Antworten zu erwarten. „Aber Sie können sicher sein, dass ich die Hoffnung nicht aufgebe, dass wir auch diesen Fall lösen werden.“
Keine Auskünfte gab es daher am Mittwoch auf die Fragen, ob der Fundort der Leiche (Esbeck) auch der Tatort ist und ob ein Sexualdelikt vorliegt. Auch die Frage, wie Bettina Rahrig umgebracht worden ist, wird derzeit nicht beantwortet.
Die Beleckerin war von einem Landwirt am 19. Januar bei Feldarbeiten tot auf einem Acker aufgefunden worden. Wenige Tage zuvor hatte sie ihr Mann als vermisst gemeldet, nachdem sie von einem geplanten Kinobesuch in Lippstadt nicht nach Hause gekommen war. Trotz zunächst intensiver Öffentlichkeitsarbeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft hat es bis heute keinen eindeutigen Hinweis auf eine mögliche Täterschaft gegeben.