Warstein/Hamm. . Im Streit mit seiner Ex-Trainerin tritt Tennisprofi Jan-Lennard Struff heute vor dem OLG Hamm auf. Profitiert hat allerdings seine Ex-Trainerin.
Im Rechtsstreit der Tennistrainerin Ute Strakerjahn aus Lippstadt gegen den Warsteiner Tennisprofi Jan-Lennard Struff verhandelte der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am Mittwoch, 20. Juni, das Berufungsverfahren und kam zu einem einseitigen Urteil.
Das vorherige Verfahren
Beide Parteien hatten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 4. August 2017 Berufung eingelegt. Im Rahmen eines Zivilverfahrens hatte das Landgericht den Fall geprüft und sprach der ehemaligen Trainerin das Recht zu. Konkret bedeutet dies, dass der Warsteiner Tennisprofi der 57 Jahre alten Strakerjahn fast 250 000 Euro plus Zinsen zahlen muss. Außerdem ist er angehalten, Auskunft über bestimmte Einnahmen aus dem Jahr 2016 zu geben. Das Gericht folgte in der Verhandlung im vergangenen Jahr den Forderungen der Klägerin damit weitestgehend.
Strakerjahn betreute Struff bis 2015. Drei Jahre zuvor einigten sich beide auf einen schriftlichen Vertrag. Dieser sieht vor, dass die Trainerin anteilig an Preis- und Antrittsgeldern ihres Schülers beteiligt wird. Gleiches gilt für die Einnahmen von Sponsoring- und Werbeverträgen. Beide Parteien streiten darum, ob Struff noch weiteres Vertragsgeld schuldet. Laut einer Nachwirkungsklausel stehen der Tennislehrerin Zahlungen bis sechs Jahre nach Vertragsende zu.
Das Berufungsverfahren
Struff ging gegen dieses Urteil in Berufung, um zu erreichen, dass die Klage fallen gelassen wird. Dies hatte zur Folge, dass auch Strakerjahn dieses Rechtsmittel einlegte. Sie erhoffte sich Forderungen aus einer Zahlung von Gerry Weber. Ihr Anteil sollte 5600 Euro betragen.
Zu Beginn der Verhandlung erklärte der Senat des Oberlandesgerichts Hamm, dass sie keine Fehler innerhalb des Verfahrens vor dem Landgericht Arnsberg feststellen konnten und das Urteil somit wohlbegründet sei. Auch der Senat gab in Aussicht, dass der Trainerin auf Grund der Tatsachen weitere Zahlungen zustehen könnten. Der Senat versicherte sich noch, ob nicht doch ein Vergleich möglich sei, aber Strakerjahn wollte davon nichts wissen. „Da noch Anzeige gegen mich erstattet wurde, lehne ich einen Vergleich ab. Das hat mich geärgert“, gab sie zu Protokoll.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht kam zu dem Schluss, dass die Berufung von Jan Lennard Struff erfolglos geblieben ist. Im Gegensatz dazu verlief das Verfahren für seine ehemalige Trainerin überwiegend erfolgreich. Sie kann zusätzlich zu dem bereits in erster Instanz ausgeurteilten Betrag von Struff die Zahlung von weiteren 28.560 Euro beanspruchen.
Eine Revision gegen das verkündete Urteil hat der Senat nicht zugelassen, so dass der Beklagte - wenn er das Urteil anfechten will - Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen müsste.
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