Warstein/Hamm. . Der Prozess gegen den Warsteiner Tennisprofi Jan-Lennard Struff geht weiter. Für Ende Juni ist eine Verhandlung vor dem OLG Hamm angesetzt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat das Berufungsverfahren im Streit zwischen Tennisprofi Jan-Lennard Struff und seiner Ex-Trainerin Ute Strakerjahn terminiert. Die Verhandlung wird am Mittwoch, 20. Juni, vor dem Oberlandesgericht stattfinden. Dies bestätigte Gerichtssprecher Christian Nubbemeyer auf Nachfrage der WESTFALENPOST.
Provisionszahlungen im Fokus
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Strakerjahn hatte ihren ehemaligen Schützling auf Provisionszahlungen und ausstehendes Gehalt zunächst vor dem Landgericht Arnsberg verklagt. Dies hatte entschieden, dass der Warsteiner seiner ehemaligen Trainerin knapp 246 000 Euro plus Zinsen zahlen muss.
Das Gericht erklärte zudem die sogenannte Nachwirkungsklausel für zulässig, die Strakerjahn weitere Zahlungen bis sechs Jahre nach Vertragsende, also 2022, zusichert. Geklagt hatte Strakerjahn zunächst nur bis einschließlich 2016. Struff hatte sich Ende Mai 2015 nach anhaltendem Misserfolg von Strakerjahn getrennt.
Berufung von beiden Seiten
Beide Seiten gehen nun in Berufung und erhoffen sich in Hamm ein besseres Urteil als in Arnsberg. „Wenn das jetzige Urteil Bestand hätte, würde Frau Strakerjahn mehr Provisionsanteile bekommen, als zu der Zeit, in der sie Herrn Struff trainiert hat“, begründete Struff-Anwalt Andrés Klein die Berufung gegenüber der WP.
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Strakerjahn-Anwalt Christian Niedzwicki und seiner Mandantin geht es dagegen nur um einen kleineren Sponsorenbetrag: „Meiner Mandantin stehen noch 5600 Euro zu, die wir anteilsmäßig durch einen Sponsorenvertrag mit Gerry Weber hätten erhalten sollen.“ Das Landgericht Arnsberg hatte diesen Betrag in seinem Urteil im August nicht berücksichtigt.
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