Warstein. . Der Prozess gegen Tennisprofi Jan-Lennard Struff aus Warstein geht in die nächste Runde: Der Anwalt der 27-Jährigen wird wohl Berufung einlegen.
- Der Anwalt von Jan-Lennard Struff erwägt Berufung im Prozess gegen Ex-Trainerin Ute Strakerjahn
- Das Landgericht Arnsberg hatte den 27-Jährigen zu einer Zahlung von 246 000 Euro verurteilt
- Ein neuer Termin würde vor dem Oberlandesgericht Hamm angesetzt werden
Der Streit zwischen dem Warsteiner Tennis-Profi Jan-Lennard Struff und seiner Ex-Trainerin Ute Strakerjahn geht wohl in die nächste Runde.
„Wir warten noch auf die schriftliche Urteilsbegründung. Aber eigentlich ist für uns klar, dass wir diese Entscheidung des Landgerichts Arnsberg nicht akzeptieren können. Eine Berufung ist von unserer Seite aus sehr wahrscheinlich“, sagt Struffs Anwalt Philipp Pröbsting aus Bielefeld am Montag gegenüber der WESTFALENPOST.
Das wird Struff vorgeworfen
Ende August 2016 hatte Strakerjahn ihren ehemaligen Schützling auf ausstehende Zahlungen verklagt, im Raum standen bis zu 290 000 Euro. Die Lippstädterin erhebt Anspruch auf ausgefallene Trainingsleistungen vom Zeitpunkt der Trennung im Juni 2015 bis zum Vertragsende im Mai des Folgejahres. Hinzu kommt eine Nachwirkungsklausel, die Strakerjahn bis sechs Jahre nach Vertragsende Provisionseinnahmen an Struffs Preisgeldern garantiert.
Rechtsanwalt Pröbsting: „Mein Mandat musste den Vertrag damals unterschreiben, weil er verletzt war. Ihm wurde sprichwörtlich die Pistole auf die Brust gesetzt.“ Je nach Struffs Einnahmen im Laufe des Kalenderjahres hätten Strakerjahn bis zu 20 Prozent Provision zugestanden. Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich über 200 000 Euro hatte die Klägerin im Juli abgelehnt.
Für den Zeitraum von 2012 bis 2016 erklärte das Gericht diese Klausel für wirksam und verurteilte den 27-Jährigen zu einer Zahlung von 246 000 Euro plus Zinsen. Die Klage bezüglich der ausgefallenen Trainingsstunden wies das Gericht dagegen ab.
Das sagt die Struff-Seite
„Vor allem im Bezug auf die Entscheidung zur Provisionsklausel sind wir absolut nicht zufrieden. Das könnte auch Auswirkungen auf die Zukunft haben“, erklärt Pröbsting. Das Problem: Theoretisch gilt die Klausel bis 2022. Da das Landgericht Arnsberg die Klausel für wirksam erklärt hat, könnte Strakerjahn weitere Zahlungen für die kommenden knapp fünf Jahre einklagen.
Schon während des laufenden Prozesses sagte Pröbsting: „Mein Mandat ist 2022 32 Jahre alt. Dann muss er bis weit nach Karriereende nachzahlen.“ Daher will Pröbsting das Urteil auch anfechten: „Sofern in der schriftlichen Urteilsbegründung nichts Überraschendes steht, werden wir wohl in Berufung gehen. Alleine für 2016 wurde mein Mandat ja zu Zahlungen von knapp 100 000 Euro verurteilt“, ergänzt Pröbsting.
Das sagt die Gegenseite
Strakerjahns Anwalt Christian Niedzwicki gegenüber der WESTFALENPOST: „Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden, warten aber ebenfalls auf die schriftliche Urteilsbegründung und die Reaktion der Gegenseite. Möglich ist ja auch, dass beide Seiten Berufung einlegen. Im Fall der Trainingsleistungen wurde unsere Klage ja abgewiesen.“
Dennoch sei seine Mandantin erstmal mit dem Ergebnis zufrieden. Niedzwicki: „Wir haben ja in den meisten Punkten Recht bekommen. Daher warten wir jetzt erstmal ab.“
So könnte es weitergehen
Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung haben beide Seiten die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Berufung einzulegen. Sollte dies geschehen, würde ein neuer Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht in Hamm angesetzt werden. Dort müsste dann auch die Berufung eingelegt werden. Andernfalls wäre das Urteil rechtskräftig.
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