Warstein/Hamm. . Beide Parteien gingen in Revision: Jetzt geht die Verhandlung am Mittwoch am Oberlandesgericht Hamm weiter.

Der Warsteiner Tennis-Profi Jan-Lennard Struff muss sich im Streit mit seiner Ex-Trainerin Ute Strakerjahn am Mittwoch, 20. Juni, vor dem Oberlandesgericht in Hamm verantworten. Strakerjahn hatte ihren ehemaligen Schützling 2016 auf ausstehende Vertragszahlungen verklagt und insgesamt 290 000 Euro von Struff gefordert.

Das Landgericht Arnsberg hatte ihr in einem ersten Urteil Anfang August 2017 teilweise Recht gegeben und den Warsteiner zu einer Zahlung in Höhe von 246 000 Euro für die Jahre 2013 bis 2016 verurteilt. Beide Parteien hatten daraufhin Revision eingelegt, sodass der Fall nun vor dem Oberlandesgericht verhandelt wird. Zunächst ist nur ein Termin für kommenden Mittwoch um 11 Uhr angesetzt.

Provisionszahlungen im Fokus

Struff hatte sich nach anhaltender Erfolglosigkeit im Sommer 2015 von Strakerjahn getrennt, die ihn seit 2012 trainiert hatte. Offiziell wäre der Vertrag noch ein weiteres Jahr gelaufen. Strakerjahn verlangt von Struff ausstehende Gehaltszahlungen für Trainingsstunden sowie Provisionszahlungen aus dessen Turnierpreisgeldern und Sponsoreneinnahmen, die ihr vertraglich sogar bis sechs Jahre nach Vertragsende zugesichert sein sollen.

Diese Nachwirkungsklausel erklärte das Landgericht Arnsberg für legitim und verurteilte den 28-Jährigen. Zuvor hatte Struff einen Vergleich abgelehnt.

Struff spielt aktuell bei den Gerry Weber Open in Halle/Westf. In der ersten Runde trifft er auf den spanischen Top-Spieler Roberto Bautista Agut. Vergangene Woche war er beim ATP-Turnier in Stuttgart gegen Landsmann Rudi Molleker bereits in der ersten Runde ausgeschieden.