Warstein/Arnsberg. . Im Streit zwischen Tennisprofi Jan-Lennard Struff (Warstein) und Ex-Trainerin Ute Strakerjahn hat das Landgericht Arnsberg ein Urteil gefällt.

  • Jan-Lennard Struff ist am Landgericht Arnsberg zu einer Zahlung an seine Ex-Trainerin verurteilt worden
  • 246 000 Euro muss der Tennis-Profi an Ute Strakerjahn überweisen, die ihn bis Juli 2015 trainiert hatte
  • Eine Nachwirkungsklausel bezüglich Provisionszahlungen wurde ebenfalls für wirksam erklärt

Der Warsteiner Tennisprofi Jan-Lennard Struff ist am Freitag vor dem Landgericht Arnsberg zu einer Zahlung von 246 000 Euro plus Zinsen verurteilt worden. Zudem muss der 27-Jährige seine Ex-Trainerin Ute Strakerjahn genaue Auskunft über seine Einnahmen aus Antritts-, Preis- und Werbegeldern für das Jahr 2016 offenlegen.

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Auch die Nachwirkungsklausel, die der Lippstädterin auch nach Vertragsende Provisionsanteile an Struffs Einnahmen zuspricht, erklärte das Gericht für den beklagten Zeitraum für wirksam. Theoretisch könnte die Trainerin also auch noch Ansprüche bis 2022 geltend machen.

Provisionszahlungen bis 2022 gefordert

Strakerjahn hatte Ende August 2016 gegen den 27-Jährigen Klage eingereicht: Die Lippstädterin hatte nach der Trennung von ihrem Schützling Geld für die restliche Vertragslaufzeit sowie weitere Provisionszahlungen bis einschließlich 2022 gefordert.

Der Prozess im Überblick

Juli 2015

Jan-Lennard Struff trennt sich von Ute Strakerjahn und Christoph „Stoffel“ Reichert. Sein neuer Trainer wird der ehemalige Profi Carsten Arriens.

August 2016

Strakerjahn reicht Klage gegen Struff ein, fordert mindestens 170 000 Euro vom Warsteiner Tennis-Profi.

Oktober 2016

Der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Arnsberg scheitert, ein Prozessbeteiligter ist verhindert.

Dezember 2016

Es kommt zum ersten Gütetermin. Das Gericht legt beiden Seiten nahe, sich binnen acht Wochen auf einen Vergleich zu einigen. Struffs Anwalt Pröbsting: „Die Vorstellungen liegen noch zu weit auseinander.“

Juli 2017

Der zweite Termin vor dem Arnsberger Landgericht: Strakerjahn lehnt einen Vergleich über 200 000 Euro von der Struff-Seite ab, weitere Zeugen werden gehört. Die Urteilsverkündung für August wird bekanntgegeben.

Einen von Struffs Seite vorgeschlagenen Vergleich in Höhe von 200 000 Euro hatte Strakerjahn beim letzten Verhandlungstermin Mitte Juli abgelehnt. „Dazu sind wir nicht mehr bereit. Auf unseren Vorschlag hätten Sie auch weit vor dem Prozesstermin eingehen können“, wirft Strakerjahns Anwalt Christian Niedszwicki der Gegenseite vor.

Vertrag nach Abrutschen auf der Weltrangliste aufgelöst

Struff hatte sich im Juli 2015, der Warsteiner war bis auf Platz 111 der Weltrangliste abgerutscht, von Strakerjahn vorzeitig getrennt. Der 2012 geschlossene Vierjahresvertrag wäre allerdings erst im darauffolgenden Mai ausgelaufen. Alleine für diesen Zeitraum verlangt Strakerjahn mindestens 135 000 Euro. Insgesamt forderte sie knapp 290 000 Euro von ihrem Ex-Schützling.

Der Knackpunkt: Die so genannte Nachwirkungsklausel mit Provisionsbeteiligung. Bis 2022, also einschließlich sechs Jahre nach Vertragsende, sollte Strakerjahn noch an Struffs Einnahmen beteiligt werden. Bei einem Provisions-Prozentsatz von bis zu 20 Prozent. Struff hat in seiner Karriere fast 1,7 Millionen Euro an Preisgeldern erspielt, alleine für 2017 sind es bereits über 350 000 Euro.

Anwalt sieht Provisionsforderung kritisch

Struffs Anwalt Philipp Pröbsting sieht die Provisionsforderung kritisch: „Herr Struff ist 2022 32 Jahre alt und wahrscheinlich am Ende seiner Tennis-Karriere. Dann zahlt er bis ins Rentenalter nach.“ Der Rechtsanwalt sieht die Klausel außerdem als nicht rechtens an: „Mein Mandat war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verletzt, ihm wurde die Pistole auf die Brust gesetzt.“

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Richter Jörg Maus legte die Klausel zugunsten von Strakerjahn aus: „Eine No-Touch-Klausel, die Herr Struff für Einnahmen unter 50 000 Euro geltend machen wollte, erkennt das Gericht nicht an. Die Klausel ist eindeutig formuliert und auf die Gesamtsumme bezogen.“ Struff hatte argumentiert, dass erst von 50 000 Euro an bei der Provisionsberechnung gezählt würde, was Strakerjahns Anteile deutlich niedriger gehalten hätte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei einer Berufung würde der Prozess am Oberlandesgericht Hamm fortgesetzt.

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