Arnsberg/Warstein. . Der Warsteiner Jan-Lennard Struff musste sich vor dem Landgericht Arnsberg mit der Klage seiner Ex-Trainerin Ute Strakerjahn auseinandersetzen.
- Ex-Trainerin klagt gegen den Warsteiner Tennis-Profi Jan-Lennard Struff
- Keine Einigung bei Verhandlung vor dem Landgericht Arnsberg
- Es geht um Provisionsansprüche aus der Vergangenheit und für die Zukunft
Er fühlt sich auf den Tennisplätzen dieser Welt zuhause. Als er sich auf einen Stuhl im Saal 106 des Landgerichts Arnsberg setzt, findet er sich auf einem ungewohnten Platz wieder. Entsprechend angespannt ist er. Immer wieder streicht sich Jan-Lennard-Struff (26) durchs volle Haar. Im Gericht wirkt der Tennis-Profi aus Warstein kleiner als seine fast zwei Meter Körpergröße. Er ist von Ex-Trainerin Ute Strakerjahn verklagt worden – die Lippstädterin macht Ansprüche im sechsstelligen Euro-Bereich geltend.
Persönliches Erscheinen angeordnet
Der Mann mit dunkler Kleidung und weißen Turnschuhen sitzt zwischen Vater Dieter und Rechtsanwalt Philipp Pröbsting. Die 2. Zivilkammer hatte sein persönliches Erscheinen angeordnet. In der Verhandlung wird Struff keinen Ton sagen, muss sich anhören, wie seine ehemalige Trainerin von einer menschlichen Enttäuschung spricht. „Ich habe immer an Jan geglaubt und war mit der Familie befreundet“, sagt Ute Strakerjahn. Mit neun Jahren trainierte Struff bereits bei ihr, gemeinsam stiegen sie in den Profi-Tenniszirkus ein, schafften im Herbst 2014 den Sprung auf Rang 46 der Weltrangliste. Im Juli 2015 kündigte der Warsteiner die Zusammenarbeit. „Von heute auf morgen“, wie die Nachwuchs-Trainerin beim Deutschen Tennis-Bund sagt. „Dass sich Spieler und Trainer trennen, ist eine normale Sache. Aber hier war das Wie fragwürdig.“
Ute Strakerjahn fühlt sich kühl abserviert: „Ich habe über viele Jahre Zeit, Arbeit und Knowhow investiert. Als es anfing, rentabel zu werden, hat er jemand anderes genommen.“ Sie vermutet, dass ihrem ehemaligen Schützling nach dessen Davis-Cup-Debüt 2015 mancher Floh ins Ohr gesetzt wurde. Womöglich die Geschichte vom großen Geld.
Ums große Geld geht es auch bei der juristischen Auseinandersetzung. Es sind nicht nur die mindestens 170 000 Euro für Trainerstunden und Turnierbetreuung sowie Provisionen aus Preis-, Antritts-, Sponsoren- und Werbegeldern. Es geht auch um die vertraglich fixierte Nachwirkung des im Mai 2016 ausgelaufenen Vertrages für die kommenden sechs Jahre. Struffs Anwalt Pröbsting hält eine solche Klausel für unwirksam – „weil sie meinen Mandanten einseitig benachteiligt“. Auf Seiten der Klägerin sieht man dies anders. „Solche Klauseln sind im Spitzensport üblich“, sagt Anwalt Christian Niedzwicki. Der Provisions-Prozentsatz im Vertrag (bis zu 20 Prozent des Umsatzes) sei vergleichsweise niedrig. „Ion Tiriac hat bis zum Karriereende von Boris Becker 40 Prozent bekommen“, so Ute Strakerjahn.
Der Vorsitzende Richter Jörg Maus spricht von einer eher „untypischen Laufzeit“. Aber: „Wir halten die Klausel nicht für sittenwidrig.“ Am Ende der Verhandlung schlägt die Kammer den Konfliktparteien Kompromissvorschläge vor (unter anderem eine Nachzahlung von 170 000 Euro für die Zeit bis zum Vertragende). Sinnvoll erscheint es ihr, eine Regelung für die Zukunft zu finden, mit der beide Seiten – „mit Abstrichen“ – leben können: zum Beispiel eine auf vier Jahre verkürzte Nachwirkung, Provisionen in Höhe von zehn Prozent und ein Sockelbetrag für den Fall nicht eingenommener Preisgelder.
Die Möglichkeiten eines Vergleichs
Beide Seiten haben acht Wochen Zeit, über die Möglichkeiten eines Vergleichs nachzudenken. Struffs Anwalt Pröbsting ist skeptisch und befürchtet, dass der Rechtsstreit nur durch einen Richterspruch zu beenden ist: „Die Vorstellungen liegen noch zu weit auseinander.“ Für seinen Mandanten sei das Gericht schon fremdes Terrain gewesen. „Er hofft, dass die Sache bald ausgestanden ist. Dass er sich wieder auf andere Dinge konzentrieren kann.“