Warstein/Arnsberg. . Ute Strakerjahn will nicht. Die Ex-Trainerin von Tennis-Profi Jan-Lennard Struff hat vor dem Landgericht Arnsberg einen Vergleich abgelehnt.
Der Vorsitzende Richter Jörg Maus spricht vor Gericht deutliche Worte. Für die Seite des Beklagten könnte es teuer werden, wenn es vor das OLG oder den BGH geht. Die Kammer des Landgerichts sieht in der Nachwirkungsklausel und die gestaffelte Provisionsbeteiligung als rechtens an.
Philipp Pröbsting, Anwalt des Beklagten, sagte, dass es zu klären sei, ob diese Vertragspunkte korrekt seien, da der Beklagte bei Vertragsunterzeichnung verletzt gewesen sei und ihm die Pistole auf die Brust gesetzt worden wäre.
Es geht um viel Geld
Trainerin Ute Strakerjahn streitet sich mit dem Warsteiner Tennis-Profi Jan-Lennard Struff vor dem Landgericht Arnsberg um viel Geld – mindestens 170.000 Euro. Beide Parteien konnten sich bei einem Termin im Dezember 2016 nicht mit einem Vergleich vor der Zivilkammer einigen.
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Im Juli 2015 hatte der Tennis-Profi seinen Vertrag, der im Mai 2016 auslief, mit der Trainerin gekündigt. Sie fordert Zahlungen von mindestens 170.000 Euro vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum Vertragsende unter anderem für Trainerstunden und Turnierbetreuung. Außerdem geht es auch um eine vertraglich festgelegte Nachwirkung des Vertrages von sechs Jahren – ein Provisions-Prozentsatz von von bis zu 20 Prozent des Umsatzes.
Unstrittige Summen
Das Gericht hat den beiden Parteien einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem unstrittige Summen aus 2015 (mindestens 70.000 Euro) und 2016 (auf jeden Fall 65.000 Euro) gezahlt werden sollen. Die Kammer schlägt einen Vergleich vor, bei dem eine Summe von 200.000 Euro bis 250.000 Euro raus kommen könne.
Die Seite des Angeklagten schlägt eine Vergleichssumme von 200.000 Euro vor mit der alles abgegolten sei (Zahlungen aus 2015, 2016 und für die Nachwirkungsklausel). Der Rechtsanwalt Christian Niedzwicki der Klägerin sagt, dass sie nicht mehr zu einem Vergleich bereit seien. Von Seite des Beklagten habe es genug Zeit gegeben, auf einen Vorschlag für einen Vergleich seitens der Klägerin vor dem Prozesstermin einzugehen. Es sei aber nichts gekommen.
Geduld ist gefragt
Ute Strakerjahn: „Als Tennistrainerin braucht man viel Geduld. Aber hier habe ich die Geduld verloren. Ihr habt nicht ansatzweise einen Euro gezahlt. Eure Anzeige gegen mich wegen Prozessbetruges hat dem Fass den Boden rausgelassen."