Siegen/Essen. . Zwei Beamte der Kreispolizeibehörde Siegen sind wegen des Verdachts auf Erwerb, Besitz und Konsum von Kokain vom Dienst suspendiert. Wie Oberstaatsanwältin Anette Milk, Pressedezernentin der Staatsanwaltschaft Essen, bestätigte, ist „bei uns ein Verfahren anhängig“.

Zwei Beamte der Kreispolizeibehörde Siegen sind wegen des Verdachts auf Erwerb, Besitz und Konsum von Kokain vom Dienst suspendiert. Wie Oberstaatsanwältin Anette Milk, Pressedezernentin der Staatsanwaltschaft Essen, bestätigte, ist „bei uns ein Verfahren anhängig“.

Mutmaßlichen Dealer überwacht

Nach Informationen der Redaktion geht es um einen Mann und eine Frau – „namensgleich“, wie Milk sagt. Die Staatsanwaltschaft Essen ist zuständig, da der mutmaßliche Dealer in ihrem Zuständigkeitsbereich lebt. Er sei überwacht worden, weil „er einen schwunghaften Handel“ mit Kokain betrieben haben soll.

Ein Zeuge habe das Siegerländer Paar belastet, Drogen gekauft zu haben. Es gehe um „geringe Mengen“ des Rauschgifts. Nach momentanem Erkenntnisstand gebe es keinerlei Hinweise, dass das Duo seinerseits mit dem Stoff gehandelt habe.

Seit dem 23. Juli suspendiert

Suspendiert sind die beiden Beschuldigten seit dem 23. Juli. Was an den Vorwürfen dran ist, wird sich im Zuge der weiteren Ermittlungen zeigen. Die zwei Siegerländer haben, so die bisherigen Annahmen, den mutmaßlichen Dealer in seiner Essener Wohnung aufgesucht. Allerdings kämen dafür prinzipiell selbstverständlich noch andere Gründe als der Kauf von Drogen in Frage, führt Milk aus – etwa eine in völlig anderem Kontext geschlossene Bekanntschaft.

Eine Haaranalyse, wie sie im Zusammenhang mit prominenten Rauschgiftkonsumenten gelegentlich öffentlich wird, sei in diesem Fall nicht hilfreich. Lasse sich Kokain in den Haaren nachweisen, sage das noch nichts darüber aus, wie es in den Körper gelangt sei, erklärt Milk. Der Konsum an sich ist nämlich straflos, Erwerb und Besitz hingegen seien strafrechtlich relevant. Gleichwohl lege das eine natürlich in der Regel das andere nahe.

Berufliche Konsequenzen

Das Verfahren werde sicherlich einige Wochen dauern, schätzt die Pressedezernentin. Ob es zu einer Gerichtsverhandlung komme, hänge von den Ergebnissen ab. Da es sich aber um Polizeibeamte handele, „wird man sich bemühen, das sehr gründlich aufzuklären“, betont Milk.

Für die Betroffenen sei die Sache damit jedoch nicht erledigt, „Beamte haben natürlich noch andere Konsequenzen zu erwarten“. Dazu zählen beispielsweise dienstrechtliche Folgen und Disziplinarverfahren. Dies allerdings sei dann nicht Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, sondern des Dienstherrn – also in diesem Fall des nordrhein-westfälischen Innenministeriums.