Siegen. Das Landgericht Siegen hat einen 46-Jährigen aus Siegen verurteilt, der zwei Männer vorsätzlich mit HI-Virus angesteckt haben soll. Der “Sextäter“ muss fast vier Jahre ins Gefängnis. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat.

An sechs Verhandlungstagen ging es am Siegener Landgericht um die Frage, ob ein man aus Siegen (46) zwei seiner Sexualpartner vorsätzlich mit dem HI-Virus angesteckt hatte. Am Freitag gab die 1. Große Strafkammer die Antwort. Die Richter verurteilten den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung in zwei Fällen und nahmen zumindest einen bedingten Vorsatz an. Das Urteil: drei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Es hätte dem Angeklagten nach vielen Warnungen durch seine Ärzte bewusst sein müssen, dass er als seit 2003 Infizierter selbst nach erfolgreicher Therapie immer noch andere Menschen anstecken könne, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker: „Einmal HIV-infiziert, immer HIV-infiziert.“

Bewusst ungeschützten Verkehr gehabt

Die Krankheit sei nach heutigem medizinischem Stand und wohl noch auf Jahre hinaus nicht heilbar und führe ohne ärztliche Betreuung nach wie vor zum Tode. Der Siegener habe dennoch seine eigene Infizierung verschwiegen und zudem mit beiden Opfern ganz bewusst ungeschützten Verkehr gehabt.

Dabei folgte die Kammer dem Antrag von Staatsanwalt Markus Rau nicht nur in der Höhe der Strafe. Sie wertete ebenfalls beide Vorfälle gleich, obwohl der nun Verurteilte mit dem heute 24-jährigen G. im Herbst 2012 nur ein einziges Mal Kontakt hatte, während der auch als Nebenkläger auftretende J. (28) von August 2009 bis Sommer 2011 der Lebensgefährte des Täters gewesen war.

Waren große Teile der bisherigen Verhandlung zum Schutz verschiedener Beteiligter unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen worden, gab sich der Richter beim Urteil große Mühe, den Zuhörern einen detaillierten Einblick in die Umstände der Taten zu ermöglichen. Er zeichnete ein düsteres Bild des Angeklagten, der sich wohl 2002 bei einem Seitensprung mit einer Frau auf einer Geschäftsreise angesteckt hatte, dessen Ehe in der Folge nach der Diagnose von HIV zerbrach und dessen Leben in der Folge „zunehmend aus der Bahn“ geraten sei.

S. habe sich im Laufe der Behandlung „sexuell umorientiert“, Beziehungen zu Männern aufgenommen und ab 2004 täglich Hasch konsumiert. Später sei noch Kokain dazu gekommen. Mit der Sachverständigen Dr. Ingrid Kamps gehe die Kammer daher davon aus, dass eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zumindest nicht auszuschließen sei.Trotz des festgestellten bedingten Vorsatzes ging die Kammer nur von einer Inkaufnahme einer Körperverletzung aus, „bei einer Tötungsabsicht hätten wir an das Schwurgericht abgeben müssen“.

Opfer leiden unter Folgen der Krankheit

Der der Angeklagte stand während der Taten wegen mehrfachen Betruges unter Bewährung, sitzt seit Januar eine zwischenzeitig widerrufene Strafe von neun Monaten in Attendorn ab. Betrug habe mit Täuschung zu tun, sagte der Richter. S. habe auch die beiden Opfer getäuscht, die nun ihr ganzes Leben mit den physischen und psychischen Folgen der Krankheit leben müssten. G. werde in letzterer Hinsicht inzwischen stationär behandelt.