Siegen. . Auch Tag drei der Verhandlung vor Gericht gegen den 46-jährigen Siegerländer, der unter anderem angeklagt ist, zwei Menschen vorsätzlich durch ungeschützten Verkehr mit dem HI-Virus angesteckt zu haben, war zweigeteilt. Ein Zeuge wurde öffentlich vernommen, der zweite unter Ausschluss der Besucher.
Das war es auch schon. Das für den dritten Verhandlungstag avisierte zweite Gutachten über einen gemeinsamen HIV-Stamm des Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers war noch nicht fertig. Es soll jetzt beim nächsten Prozesstag am 7. Mai gehört werden.
Für die Zuschauer ist es durch die langen Phasen der Nichtöffentlichkeit schwierig, sich ein objektives Bild des Geschehens zu machen. Trotzdem bekamen sie wieder ein paar indirekte Einblicke in die Vorgänge, die dem 46-Jährigen vorgeworfen werden. Ein Polizeibeamter, der im Juni 2012 in der Wohnung des Angeklagten war, um dort Dokumente zum Nachweis von dessen HIV-Ansteckung zu finden, schilderte ein längeres Gespräch mit dem Angeklagten, der an diesem Tage „sehr redselig“ gewesen sei.
Hätte Opfer Bescheid wissen müssen?
Der Beschuldigte habe nach Papieren gesucht, keine gefunden, aber eindeutig erklärt, seit 2003 mit dem Virus infiziert zu sein. Ansonsten sei der Angeklagte ein Mann, der „nicht festzunageln ist, immer sehr unklar und schwammig in seinen Formulierungen bleibt“, wie der Beamte aussagte.
Dennoch waren die Angaben des Angeklagten gegenüber dem Polizisten sehr interessant. Das mutmaßliche Opfer habe er in einer Szenekneipe in Düsseldorf kennengelernt, in der nur HIV-positive homosexuelle Männer verkehrten und jeder genau wisse, auf was er sich bei einem sexuellen Kontakt einlasse. Der 46-Jährige habe eingeräumt, eine mehrjährige Beziehung zum Opfer unterhalten zu haben und den Beamten Fotos auf dem PC gezeigt, wo der junge Mann mit vielen anderen Männern zu sehen gewesen sei.
Das Opfer war angeblich schon länger HIV-positiv
Das Opfer sei nach Angaben des Angeklagten ebenfalls schon länger HIV-positiv, hätte sich bei vielen anderen anstecken können und sei zudem „ein Stricher“ gewesen. Was den jungen Mann, der als Nebenkläger im Saal sitzt, zu einem verständnislosen Lächeln und Kopfschütteln veranlasste.
Zumal es in diesem Tonfall weiterging. J. (das Opfer) „ist ein unzuverlässiger Kerl“, soll der Angeklagte weiter ausgesagt haben. Er habe dem jungen Mann die Selbstständigkeit aufgebaut und sei zum Dank ausgenutzt und ruiniert worden. J. sei darüber hinaus auch „nie treu gewesen“.
Angeklagter ist bei der Polizei kein Unbekannter
Er kenne den Angeklagten auch aus anderen Vorfällen, erinnerte sich der Polizist weiter. Er habe ihn zweimal wegen Sachbeschädigungen aufgenommen, die wohl auch im Umfeld des laufenden Verfahrens anzusiedeln seien. Die Verhandlung vor dem Siegener Gericht wird am Mittwoch, 7. Mai, fortgesetzt.