Netphen. . Ein Mitarbeiter der Netphener Stadtverwaltung soll Gebühreneinnahmen der Stadt unterschlagen haben. Es handelt sich um Einnahmen für die „Prüfung der Ehevoraussetzungen“. Diese sind offenbar in die Privatschatulle des Verwaltungsangestellten geflossen. Das Amtsgericht Siegen hat einen Strafbefehl erlassen.

Wegen Unterschlagung in einer nicht genannten Zahl von Fällen hat das Amtsgericht Siegen Strafbefehl gegen einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Netphen erlassen. Wenn er auf Rechtsmittel verzichtet, wird die ohne mündliche Verhandlung gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist, wirksam.

In der Regel nur Geldbußen

Das hat der Pressesprecher des Landgerichts Siegen, Dirk Kienitz, unserer Redaktion auf Anfrage bestätigt. Strafbefehle können nur bis zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten erlassen werden. In der Regel werden Geldbußen verhängt.

Die Straftaten wurden im Standesamt begangen: Bei Eheschließungen mit ausländischen Partnern muss ein Ehefähigkeitszeugnis eingeholt werden — gegen Gebühr. Als eine Mitarbeiterin, die die Aufgabe stellvertretend wahrnahm, das angehende Brautpaar mit der Forderung konfrontierte, stellte sich heraus, dass die Verlobten bereits gezahlt hatten.

Mehr als 70 Fälle bei Gebühreneinahmen von Ehewilligen

Nicht nur dieser Betrag war unquittiert in die eigenen Taschen des Beschuldigten geflossen. Die Rede war im Mai von mehr als 70 Fällen, in denen Gebühreneinnahmen für die „Prüfung der Ehevoraussetzungen“ und für Eheschließungen außerhalb des Rathauses nicht in der Stadtkasse landeten. Nach dem Strafrichter wird sich die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster mit dem Fall befassen. Der Beamte ist derzeit beurlaubt.