Siegen-Wittgenstein/Schmallenberg. . Das zweite Wisentkalb ist da. Am 22. Mai wurde das Tier geboren. Doch wer die Mutter ist, kann der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein noch nicht sagen. Infrage kommen alle Kühe mittleren Alters. Damit der der “kleine“ Quitnus, der vor drei Wochen das Licht der Welt erblickte, einen Spielgefährten bekommen.

Das zweite Wisentkalb ist da. Das teilte der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein gestern mit. Das Kalb kam am 22. Mai zur Welt – nach Informationen dieser Zeitung allerdings auf Schmallenberger Gebiet, da sich die Tiere zu diesem Zeitpunkt im Sauerland aufhielten. „Detaillierte Aussagen liegen derzeit noch im Bereich der Spekulation. Lediglich Leitkuh Araneta scheidet als Mutter aus, da sie erst vor drei Wochen Quintus geboren hat“, schreibt der Verein in seiner Pressemitteilung. Infrage kommt deshalb nur eine der Kühe mittleren Alters: Abdia, Abtisa, Dareli oder Daviedi, alle Jahrgang 2008.

Auch das Geschlecht des Kalbes konnte noch nicht festgestellt werden, da es noch nicht untersucht werden konnte. Deshalb hat es natürlich noch keinen Namen.

Appell an die Wanderer

Das Artenschutzprojekt wird auch weiterhin von Philip Schmitz, Biologe der Universität Siegen, begleitet (s. Interview). Bei den Feldversuchen stießen die Wissenschaftler vor wenigen Tagen auf die Herde und entdeckten dort ein zweites Kalb – im Kreise der Gruppe und offenkundig in guter körperlicher Verfassung. Nach Quintus ist das neue Kälbchen das zweite wild geborene Wisent nach vielen hundert Jahren in Deutschland und darüber hinaus. Johannes Röhl vom Wisent-Vereinsvorstand appelliert an Waldbesucher, sich nicht auf die Suche nach der Herde zu machen. Die ist bei der riesigen Waldfläche sowie kaum aufzustöbern. Sollten aber Wanderer dennoch auf die Wisent-Gruppe stoßen, sollten sie sich respektvoll verhalten, wie gegenüber anderen Wildtieren im Wald auch. Denn mit zwei neugeborenen Kälbchen befindet sich die Wisent-Familie in einer sensiblen Phase, in der der Nachwuchs gegen alles Außenstehende verteidigt wird. Außerdem, erklärt Röhl, „stellt das Verlassen der Waldwege dort, wo sich die Tiere im Augenblick im Naturschutzgebiet bewegen, eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch das Nachstellen von Wild ist nicht erlaubt“.