Siegen. Der Bedarf an Kita-Plätzen in Siegen ist groß. Auch deshalb spielt die Waldkita jetzt eine große Rolle. Aber das ist nicht der einzige Grund.

Vier neue Waldkitas sollen im Stadtgebiet eröffnen. Ein Standort in der Winchenbach ist ebenfalls bereits genehmigt: hinter dem Wendehammer der Melanchthonstraße. Am Hirtenkamp in der Numbach erscheinen zwei Plätze denkbar, der eine etwas näher, der andere weiter entfernt von der Wohnbebauung. In Gosenbach könnte eine Waldkita in der Nähe von Sport- und Tennisplatz eingerichtet werden. Schließlich der Bereich Rosterberg/Hengsbach: Dort stehen an der Hengsbachstraße ein Platz in der Nähe der Hans-Reinhardt-Schule und ein Platz in Höhe des Kreisels Wichernstraße, nahe am bestehenden Bolzplatz, zur Diskussion.

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Bisher gibt es die Waldkita „Waldpilz“ in der Heinbach der Alternativen Lebensräume, die „Wiesenpieper“ im Weidenauer Tiergarten und die „Wildniswichtel“ des Vereins Waldritter auf dem Fischbacherberg. Sie befindet sich am Klaus-Hoppmann-Weg, der die Allensteiner Straße und das Erfahrungsfeld „Schön und gut“ verbindet. Das Thema steht auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses, der am Donnerstag, 23. Mai, ab 17 Uhr im Geisweider Ratssaal tagt. Konkret soll die Konzeption für eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden, um Baurecht für die Einrichtungen zu schaffen.

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„Der Bedarf an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Siegen ist hoch“, heißt es in der Vorlage. Aktuell weist der städtische Kita-Navigator 71 Einrichtungen aus. In diesem Jahr hält die Stadt Betreuungsplätze für 2934 Kinder über und für 859 Kinder unter drei Jahren vor. Eltern äußerten den Wunsch, „ihren Kindern einen Raum zu geben, in dem ganzheitliche Erfahrungen gemacht werden können und ein selbstverständlicher Bezug zur Natur hergestellt wird“, berichtet die Verwaltung. Diese Form der Umweltbildung sei, „auch in Bezug auf Nachhaltigkeit und den Klimawandel ein wichtiges Instrument, eine schonende Nutzung des Waldes bereits früh zu vermitteln.“

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Nur Wetterschutz und Lagerraum

Die Bereiche sollen „weitestgehend unangetastet“ bleiben, lediglich am Waldrand und in der Nähe einer Erschließungsstraße werden ein Wetterschutz- und ein Lagerraum, zum Beispiel ein Bauwagen, aufgestellt. „Der Grad der Versiegelung wird damit auf das absolut notwendige Maß begrenzt. Die Waldfläche bleibt ansonsten unberührt und die Waldfunktion wird, wenn überhaupt, nur marginal beeinträchtigt. Sofern Flächen für die Landwirtschaft betroffen sind, wird die Flächeninanspruchnahme auf das absolut erforderliche Maß begrenzt“, heißt es weiter. Tatsächlich können Waldkitas - naturgemäß im städtebaulichen Außenbereich - nur dann zugelassen werden, „wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen“. Das ist jedoch der Fall: Ausgewählt werden nämlich Flächen für die Forstwirtschaft oder für die Landwirtschaft.

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