Siegen. Acht Wohncontainer im Siegener Leimbachtal stehen. Einziehen sollen hier Obdachlose, die woanders nicht zurechtkommen. Anwohner weiter dagegen.
Die acht Wohncontainer in der Leimbachstraße stehen. Noch im April sollen dort Obdachlose einziehen können. Abschlussarbeiten wie Anschluss die Versorgung und Elektrik sollen in der Woche nach Ostern erfolgen, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage dieser Zeitung mit. Anschließend werden die Container eingerichtet und für die Belegung vorbereitet. Jeder Container hat einen 7,95 Quadratmeter großen Wohnraum, der möbliert ist mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, einer Teeküche, außerdem gibt es je einen Sanitärbereich mit Dusche und WC. Einziehen sollen dort Bewohner, die nicht oder nur mit Schwierigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften zurechtkommen, dort in Konflikte mit Mitbewohnern geraten sind oder die Kontrolle über sich selbst verlieren.
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Bürgerinitiative berät nach den Osterferien
Ursprünglich sollte die Anlage, für die die Stadt 614.000 Euro ausgibt, in der Nähe des Geisweider Freibades aufgestellt werden. Davon nahm die Stadt Abstand, weil Anlieger sich wehrten. Auch am danach ausgewählten Standort zwischen Leimbachstadion und P+R-Platz gab es Widerspruch von Anliegern, die sich in einer „Bürgerinitiative Leimbachtal (BILT)“ zusammengeschlossen haben. Deren Mitglieder wollen nach den Osterferien zusammenkommen. „Wir werden dann klären, ob wir den Klageweg gehen oder abwarten“, sagte Guido Müller, Sprecher der Initiative, im Gespräch mit dieser Zeitung. Bürgermeister Steffen Mues habe den Anwohnern die „Rundumbewachung“ der Anlage zugesagt.
Widerspruch gegen Baugenehmigung ohne Chance
Die Bürgerinitiative hatte sich bei der Kommunalaufsicht über die von der Stadt erteilte Baugenehmigung beschwert. Nach ihrer Auffassung war die Unterkunft im städtebaulichen Außenbereich nicht zulässig; die Stadt sieht das Gelände dagegen im Innenbereich. Ausschlaggebend war aber eine andere Formalie: Die Anwohner auf der anderen Seite der Leimbachstraße gelten als nicht betroffen und sind damit auch nicht klageberechtigt. Dieses Recht haben nur die unmittelbaren Anlieger – die Grundstücke um die Container herum gehören aber allesamt der Stadt.
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