Siegen. An den umstrittenen Wohncontainern für Obdachlose an der Siegener Leimbachstraße wird laut Stadt rund um die Uhr ein Sicherheitsdienst eingesetzt

„Die Verwaltung der Stadt Siegen hat auch die von Ihnen genannten alternativen Standorte geprüft. Eine Realisierung an diesen Standorten ist jedoch nicht möglich“: Sozialdezernent Andree Schmidt hat den Anwohnerinnen und Anwohnern ergänzende Informationen zu den geplanten acht Wohncontainern für „Systemsprenger“ an der Leimbachstraße übermittelt. Wie berichtet hatte sich in der Nachbarschaft Widerstand gegen die Pläne der Stadt geregt, eine „Bürgerinitiative Leimbachtal“ gründete sich, auch von Klageerhebung war die Rede. Die Sozialverwaltung liefert nun die Antworten auf Fragen, die bei der Informationsveranstaltung Ende September vor Ort nicht gegeben werden konnten.

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Sicherheitsdienst: Die Mehrzahl der bei der Info-Veranstaltung anwesenden Personen sorgte sich um die Sicherheit in ihrem Quartier. Rund um die Uhr werde dort ein Sicherheitsdienst eingesetzt, so Schmidt in dem Schreiben – das sei auch bisher in den Not- und Sammelunterkünften der Fall. Dort werde rund um die Uhr überwacht, dass die Hausordnung eingehalten werde, zudem fungiere das Personal als Pfortendienst. An der Leimbachstraße werde nun darüber hinaus auf die Einhaltung von Regeln auch im Umfeld der Container geachtet. Konflikte entstünden bei diesen Personen – sogenannte „Systemsprenger“ haben oft psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme – oft im Zusammenleben, genau daher solle es ja diese Container geben, hatte Andree Schmidt gegenüber dieser Zeitung erläutert.

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Betreuung: Fachkräfte seien ebenso täglich vor Ort, betont Schmidt weiter. Wöchentlich fänden zu jedem untergebrachten Menschen ein bis zwei persönliche sowie zusätzliche telefonische Kontakte statt. „Es ist das Selbstverständnis der Stadtverwaltung Siegen und insbesondere der Mitarbeitenden in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle, allen Menschen, die für sie erforderliche Unterstützung zu geben, anzubieten oder zu vermitteln. Niemand wird von uns allein gelassen!“ Die Personen mit diesen Problemen seien weder in der Lage allein, noch in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Neben der Fachstelle seien weitere Dienste und Beratungsstellen eingebunden.