Freudenberg/Leipzig. Leipzig entscheidet im Kompetenzstreit: Klage der Naturschutzverbände kann direkt im Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht verhandelt werden.

Über die Klage des Bundes für Naturschutz (BUND) gegen eine erste Genehmigung zum Neubau der A-45-Talbrücke Büschergrund wird direkt das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheiden.

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Gerichte streuten über Zuständigkeit

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der BUND wollte vors OVG, das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte aber die Zuständigkeit für sich reklamiert. „Das hätte das Verfahren voraussichtlich unnötig in die Länge gezogen“, meint der BUND in einer Pressemitteilung. „Mit dem Urteil, die Klage direkt vor dem OVG zu behandeln, wurde jetzt der Weg für eine schnelle Klärung des Falles frei gemacht.“

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Zuerst soll der Wendingbach verrohrt werden

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hatte eine wasserrechtliche Genehmigung zur Verrohrung der Wendingbachs erteilt. Der Bach verläuft durch das Naturschutzgebiet unter der Brücke; dort sollen während der Bauarbeiten Plateaus für Kräne und Baumaterial und vorher ein Fallbett für die gesprengte Brücke anleget werden. Die Naturschutzverbände gehen dies Genehmigung vor, weil sie eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens verlangen – auf das das Fernstraßen-Bundesamt allerdings ausdrücklich verzichtet.

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Die Autobahn GmbH des Bundes hatte – wie vom BUND vorgeschlagen – die sofortige Vollziehbarkeit der Kreis-Genehmigung bei Gericht beantragt, sodass nun ein Eilverfahren stattfinden kann. „Dies ist ein wichtiger Erfolg zur Beschleunigung des Verfahrens und damit ein Schritt hin zur rechtssicheren und naturverträglichen Planung des Ersatzneubaus der Talbrücke Büschergrund“, so Wolfgang Weber-Barteit von der BUND Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein als Verfahrensbevollmächtigter des Naturschutzverbandes.

Naturschutzgebiet wird für acht Jahre beeinträchtigt

In dem Rechtsstreit geht es im Kern um die Frage, ob die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Beteiligungsrechte der Bevölkerung bei den vorbereitenden Planungsprozessen zum Ersatzneubau der A-45-Talbrücke Büschergrund ausreichend berücksichtigt wurden.

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„Auch wir sehen die Notwendigkeit des Neubaus, möchten aber, dass hier rechtssicher und naturverträglich geplant wird, insbesondere da es sich hier gleichzeitig um einen Erweiterungsneubau zur Ermöglichung von künftig sechs Fahrstreifen handelt, der sich innerhalb eines Naturschutzgebietes befindet und dieser Neubau das darunter liegende NSG für circa acht Jahre massiv beeinträchtigt und zum Teil zerstört“, sagt Klaudia Witte, Vorsitzende des Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein des Naturschutzbundes,d er die Klage unterstützt.. „Dabei bieten wir den Behörden unsere Unterstützung an, um die Verfahren schnellstmöglich umzusetzen.“

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