Wilnsdorf. Bauprogramm bis 2027: Eine Reihe Hausbesitzer werden 90 Prozent bezahlen müssen – die Entlastung von KAG-Beiträgen geht an ihnen vorbei.

Die möglichen beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde Wilnsdorf für die kommenden fünf Jahre sind im Straßen- und Wegekonzept aufgelistet, das der Rat einstimmig beschlossen hat. „Grundsätzlich müssen wir die Versäumnisse aufholen, die in der Vergangenheit beim Thema Straßenausbau gemacht wurden“, sagt Bürgermeister Hannes Gieseler.

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KAG-Beiträge

136 Kilometer Gemeindestraßen durchziehen die Kommune, bei 40 Prozent bestehe mittlerweile dringender Handlungsbedarf. „Weil Anlieger nicht mit Gebührenforderungen konfrontiert werden sollten, wurden in den vergangenen Jahrzehnten nur wenige Straßen endausgebaut oder wiederhergestellt“, blickt der Bürgermeister zurück, „diese Vogel-Strauß-Taktik fällt uns jetzt auf die Füße“. Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr ein Förderprogramm aufgelegt, das die Straßenausbaubeiträge betroffener Anlieger für KAG-Maßnahmen komplett übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Baumaßnahme Teil eines kommunalen Straßen- und Wegekonzeptes ist, „und das haben wir für die kommenden fünf Jahre geliefert“.

Ohne Diskussion hat der Rat in derselben Sitzung die KAG-Beitragssätze für die Anlieger erhöht – mit der Absicht, dass der Anteil der Gemeinde verringert wird und in der Hoffnung, dass die Rechnung der Anlieger tatsächlich vom Land bezahlt wird. Bisher wurden Anliegern von Anliegerstraßen 50 Prozent der Kosten für die Fahrbahn in Rechnung gestellt, künftig sind es 80 Prozent. An Haupterschließungsstraßen wird der Anliegeranteil von 30 auf 60 Prozent verdoppelt.

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Erschließungsbeiträge

Um größtmögliche Transparenz für alle geplanten Straßenbaumaßnahmen zu schaffen, hat die Verwaltung auch jene aufgelistet, die als erstmalige endgültige Herstellung nach Baugesetzbuch zu bewerten sind. „Bei der landespolitischen Diskussion um die KAG-Maßnahmen wird nämlich ein zweites Problem aus dem Blick verloren: das jener Straßen, die noch nicht im Sinne des Baugesetzbuches erstmalig hergestellt worden sind, seit Jahrzehnten Baustraßencharakter haben und jetzt mit 90-prozentigem Anliegeranteil gebaut werden müssen“, erklärt Hannes Gieseler.

Das Programm für 2023 und 2024

Diese Straßen werden ganz oder teilweise mit einer neuen Fahrbahndecke versehen, ohne dass Anliegerbeiträge erhoben werden: Anzhausen: Anzhausener Straße, Oberdielfen: Hombergstraße, Obersdorf: Heidenbachswald, Wilnsdorf: Dortmunder Straße, Rathausstraße, Flammersbach: Jung-Stilling-Straße, Rinsdorf: Aelkerswald (alle 2023), Rudersdorf: Salchendorfer Straße, Dorfplatz, Schulstraße, Wilnsdorf: Albert- Schweizer-Straße, Rudersdorfer Straße, Rathausstraße, Marktplatz (alle 2024).

Für den Ausbau dieser Straßen werden KAG-Beiträge erhoben, für die eine 100-prozentige Erstattung beim Land beantragt wird: Oberdielfen: Tretenbach (2023), Obersdorf: Pfarrwaldstraße, Rinsdorf: Alte Dorfstraße, Rudersdorf: Bürgerstraße, Wilnsdorf: Kolbestraße, Vorm Brand (alle 2024).

Für den Ausbau dieser Straßen wird ein 90-prozentiger Erschließungsbeitrag erhoben: Gernsdorf: Baugebiet Am Hundstück, Oberdielfen: An der Hecke, Rudersdorf: Baugebiet Auf´m Drees und Am Hunscheid (alle 2023), Anzhausen: Schürscheid (2024).

Das komplette Bauprogramm bis 2027 steht auf www. wilnsdorf.de

Zu jedem Grundstück muss eine rechts- und fachgemäß gebaute Straße führen. Das schreibt das Baugesetzbuch vor. Üblicherweise geschieht diese erstmalige Herstellung im Zuge der Grundstückserschließung. In den 1950er und 1960er Jahren wurde das aber vielerorts anders gehandhabt, auch in der Gemeinde Wilnsdorf: „Seitens der Kommunalpolitik wollte man Häuslebauer nicht zeitgleich mit Straßenbaukosten belasten“, blickt Hannes Gieseler zurück. Ein Fehler, wie er findet: „Was als zeitweises Entgegenkommen gedacht war, wurde dann mangels kommunalpolitischem Interesse nicht mehr konsequent verfolgt. Durch das jahrzehntelange Nichtstun konnten die Anlieger sogar den Eindruck gewinnen, die Straße ist jetzt irgendwie fertig, aber das ist sie im Sinne des Baugesetzbuches eben nicht und der Bauzustand weiterhin nur ein Provisorium ohne Substanz“.

Auch an diesen Straßen müsse die Gemeinde handeln und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, stellt der Bürgermeister klar, „die Frage ist nicht ob, sondern nur wann“. Für ihn sei das auch eine Frage der Gerechtigkeit, ergänzt Gieseler: Heutzutage hätten Bauwillige die kompletten Erschließungskosten noch vor dem Bau ihrer Häuser zu zahlen, „da müssen gleiche Verhältnisse geschaffen werden“.

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Das Gesamtpaket

Für die nächsten fünf Jahre listet das Wilnsdorfer Straßen- und Wegekonzept nun 18 Baumaßnahmen nach Baugesetzbuch und 20 Maßnahmen nach KAG auf. Ergänzend aufgeführt sind 32 großflächige Unterhaltungsmaßnahmen an bereits ausgebauten Straßen, für die keine Beiträge fällig werden. „Alle Punkte sind als Planung zu verstehen, nicht als beschlossene Sache“, betont der Bürgermeister. Bevor eine Maßnahme umgesetzt werde, stünden konkrete Beschlüsse des Gemeinderates, individuelle Anliegerinformationen und die Gelegenheit zur Erörterung der Ausbauplanung an. „Dabei werden wir versuchen, die Kosten für Anlieger möglichst gering zu halten, beispielsweise durch Kombinationsmaßnahmen mit den Gemeindewerken“, verspricht Hannes Gieseler. „Dank der transparenten Auflistung können sich Anlieger darauf vorbereiten, ob ihre Straße in den kommenden fünf Jahren angegangen werden soll.“

Das komplette Straßen- und Wegekonzept steht auf der Seite www.wilnsdorf.de/straßen-und-wegekonzept