Netphen/Hilchenbach. Die Bürgerinitiativen für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben sich mit dem Staatssekretär getroffen. Das sind die Ergebnisse.

Über den Fortschritt bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben die Bürgerinitiativen aus NRW mit Staatssekretär Josef Hovenjürgen vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Havixbeck diskutiert. Die „Interessengemeinschaft Siegen--Wittgenstein für beitragsfreie Straßen“ wurde dabei von Anke Blecher aus Hilchenbach sowie Diana Borawski aus Netphen vertreten.

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Stichtagsregelung sorgt für Frust bei Anliegern

Josef Hovenjürgen wies auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten hin, das Ministerin Ina Scharrenbach in Auftrag gegeben habe und dessen Ergebnisse inzwischen vorlägen. „Wir werden die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abschaffen und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzen.“ Auf die Frage, wie und wann eine derartige Regelung genau erfolgen solle, antwortete der Minister, dass er von einer Umsetzung im nächsten Jahr ausgehe.

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Anhand eines Beispiels aus dem Kreisgebiet Siegen–Wittgenstein erläuterte Diana Borawski, wie die momentane Förderrichtlinie zu nicht immer nachvollziehbaren Ergebnissen führe. So gebe es Baumaßnahmen, die nur deshalb nicht unter die Förderrichtlinie fallen, weil der Beschluss zum Bau bereits einige Jahre vor der tatsächlichen Ausführung gefasst wurde. Damit werde der vorgegebene Stichtag für Fördermittel (1. Januar 2018) nicht eingehalten. Es gebe weitere Konstellationen, die zu unverständlichen Ergebnissen führten, so Diana Borawski. Staatssekretär Josef Hovenjürgen versprach, dass er diese Anregungen mit ins Ministerium nehmen wolle und bat um Übermittlung konkreter Beispiele und Vorschläge der Bürgerinitiativen per Mail.

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Kritik: Förderrichtlinie ist „kompliziert und intransparent“

„Zur Ehrlichkeit gehört allerdings auch, dass nicht alle zufrieden sein werden“, merkte Hovenjürgen an. Das sei durchaus verständlich, meinte Diana Borawski, aber es müsse eine transparente und bürgerfreundliche Lösung geben. Niemand verstehe, dass der eine Förderbescheid im Jahr 2021 bewilligt werde und ein anderer aus dem Jahr 2022 nicht. Die einzelnen Kriterien der Förderrichtlinie seien zu kompliziert und intransparent. Deshalb sei viel Unmut bei den Betroffenen entstanden. Hätte man beispielsweise einfach das Datum des Beitragsbescheids als Stichdatum gewählt, wäre klar nachvollziehbar gewesen, wer bezahlen müsse und wer nicht. Auch Härtefallregelungen seien wünschenswert. Ausreichend Fördermittel aus den letzten drei Jahren seien dafür ja noch übrig, gab die Vertreterin der Interessengemeinschaft zu bedenken.

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