Wilnsdorf. . Gemeindeprüfungsanstalt rät, Beitrags- und Gebührenschrauben anzuziehen. Offener Ganztag ist unterdurchschnittlich ausgeprägt.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat sich — turnusmäßig — die Wilnsdorfer Finanzen angeschaut. Der Bericht wurde jetzt im Gemeinderat vorgestellt, der darüber in einer seiner nächsten Sitzungen beraten wird.

Die Bewertung wird in einem – Schulnoten ähnlichen — „Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit“ („Kiwi“) in den Stufen 1 bis 5 zusammengefasst, wobei die „1“ für „Erheblichen Handlungsbedarf/Weitreichende Handlungsmöglichkeiten“ steht, die „5“ für „Kein Handlungsbedarf/Geringe Handlungsmöglichkeiten“. In den Bereichen Schulsekretariate, Sport, Spiel- und Bolzplätze vergaben die Prüfer die Beinahe-Spitzennote 4, während die Haushaltssituation, die Erhebung von Beiträgen und Gebühren, der offene Ganztag an den Grundschulen und der Umgang mit Straßen und Wegen, mit einer mäßigen 2 benotet wurde.

Haushaltslage

„Konsolidierungsbedarf“ sieht die Gemeindeprüfungsanstalt beim Blick auf die Haushaltssituation — auch wenn der Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 geplant wird. Wilnsdorf gehöre zu dem Viertel der Vergleichskommunen mit den höchsten Fehlbeträgen, „aktuell ist die finanzielle Entwicklung im Gegensatz zur landesweiten Tendenz negativ“. Zu Buche schlagen auch, wie die Prüfer an mehreren Stellen in ihrem Bericht andeuten, die noch bis 2020 fälligen Auszahlungen, mit denen sich die Gemeinde aus den verlustreichen Derivatgeschäften („Zinswetten“) herauskauft. Ihr strukturelles Defizit könnte die Gemeinde ausgleichen,wenn sie den Hebesatz für die Grundsteuer von 475 auf 670 Prozent erhöht.

Straßen

Für den Ausbau von Straßen erhebt die Gemeinde Beiträge nach dem umstrittenen Kommunalabgabengesetz (KAG). Mit dem Höchstbeitrag von 50 Prozent bewege sich Wilnsdorf „am unteren Rand des Korridors“. „Tendenziell“, so der Rat, solle „eine Annäherung zu den Höchstsätzen angestrebt werden“ . Einbeziehen solle die Gemeinde auch die Wirtschaftswege. Der Rat hatte die Entscheidung über eine Vorlage der Verwaltung vertagt.

Von 2010 bis 2015 hat die Gemeinde 11,5 Millionen Euro Eigenkapital verzehrt. Diese Summe, so die Prüfer, wäre geringer, wenn die Gemeinde, besonders bei den Straßen, mehr investiert hätte. „Um einen weiteren Verfall des Infrastrukturvermögens zu stoppen, wäre es dringend erforderlich, entsprechend beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen durchzuführen.“

Gebühren

In ihren Gebühren soll die Gemeinde nicht mehr die Anschaffungskosten von Anlagen berechnen, sondern den höheren Preis für die Wiederbeschaffung. Außerdem sollen die Gebührenzahler für die Verzinsung des von der Gemeinde eingesetzten Kapitals sorgen: mit dem Höchstsatz von sechs Prozent. Als positives Beispiel werden die Gemeindewerke genannt: Weil die 6 Prozent Zinsen in die Kanalgebühren einrechnen, können sie der Gemeinde 460.000 Euro mehr überweisen.

Die Gemeindeprüfungsanstalt erinnert an ihre früheren, von der Gemeinde nicht angenommenen Empfehlungen, ihren Kostenanteil an den Friedhöfen („öffentliches Grün“) zu reduzieren und die Gebühren für die Nutzung der Friedhofshallen zu erhöhen. „Die Gemeinde kann es sich aufgrund der defizitären Haushaltslage nicht leisten, zulasten des allgemeinen Haushalts von rechtmäßigen Gebühreneinnahmen abzusehen.“

Schulen

Mit einer Teilnahmequote von 21,1 Prozent liegt Wilnsdorf bei den offenen Ganztagsschulen (OGS) im Vergleich unter dem Durchschnitt; aufgefangen wird dies durch andere Betreuungsangebote („Verlässliche Halbtagsschule“). Der Fehlbetrag je OGS-Schüler ist niedrig, der erhobene Elternbeitrag „interkommunal überdurchschnittlich“.

Die Gemeindeprüfungsanstalt rät dennoch, bei Eltern-Jahreseinkommen ab 60.000 Euro den Höchstbeitrag von 180 Euro im Monat zu verlangen, auch Eltern mit niedrigen Einkommen nicht von Beiträgen zu befreien und für Geschwisterkinder höchstens 25 Prozent Rabatt zu gewähren — bisher sind das 50 Prozent für das erste Geschwisterkind, alle weiteren werden kostenlos betreut.

Spiel und Sport

„Nur wenig Optimierungsmöglichkeiten“ sieht die Gemeindeprüfungsanstalt bei den Spiel- und Bolzplätzen. Dagegen habe die Gemeinde bei den Schulsporthallen einen „Überhang“ von vier Hallenteilen. Die Aufgabe einer Halle würde allerdings zu höheren Kosten führen, weil Schüler dann zu anderen Hallen gefahren werden müssten.

Empfohlen wird, nicht für den Schulsport genutzte Hallen an die Vereine zu übertragen und bis dahin die Hallenbenutzungsgebühren „deutlich“ anzuheben. Gelobt wird, dass die Gemeinde die Unterhaltung der sechs Sportplätze an die Vereine übertragen hat. Dies könne „im interkommunalen Vergleich als gutes Beispiel für andere Kommunen dienen“.