Flammersbach/Siegen. Ein 39-Jähriger musste sich jetzt vor Gericht wegen Brandstiftung verantworten. Er hatte Stimmen in seinem Kopf und dachte, er wäre Jesus.

Er hörte Stimmen in seinem Kopf und dachte, er wäre Jesus. In diesem Zustand hätte der Angeklagte Unrecht nicht einsehen können, betont Richterin Elfriede Dreisbach. „Er wurde durch die Stimmen zum Handeln aufgefordert.“ Nun wurde das Urteil im Fall des 39-jährigen Mannes aus Flammersbach gesprochen, der an einer paranoiden Schizophrenie litt und sich wegen schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung vor der großen Strafkammer des Landgerichts Siegen verantworten musste.

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„Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt psychisch krank“, stellt Elfriede Dreisbach fest. Er setzte den Wohnwagen seines Nachbarn in Brand. Die Antenne, die daran angebracht war, habe sein „Bedrohungserlebnis“ noch gesteigert. „Er fühlte sich beobachtet, kontrolliert, beeinträchtigt und bedroht“, schildert Richterin Elfriede Dreisbach Und all das durch die Stimmen in seinem Kopf.

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Zudem glaubte er, dass der Nachbar seine Tochter vergewaltigt habe. Er stopfte einen benzingetränkten Lappen durch den Briefschlitz des Nachbarn, legte Feuer. Auch die Couch seines Nachbarn zündete er an. „Ihm war egal, ob jemand im Haus war“, so die Richterin. Die Nachbarn würden immer noch die negativen Folgen der Tat spüren. „Sie leben in einer Baustelle.“ Darüber hinaus müssten sie einen erheblichen Teil der Sanierungskosten selbst übernehmen. Hinzu kämen die psychischen Folgen.

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Der Angeklagte nahm schon lange vor dem Tatzeitraum Amphetamine zur Leistungssteigerung und Cannabis „zum Runterkommen“, erläutert die Richterin. „Er hat Selbstgespräche geführt, Dinge gesehen, war teilweise tagelang im Wald unterwegs, ist schreiend durch den Garten gerannt.“ Nun seien die Symptome der Schizophrenie allerdings „weg“, erläutert Elfriede Dreisbach.

Angeklagter vor Gericht in Siegen: „Ich bin schockiert von meinem Benehmen“

Das Gericht sieht die Tatvorwürfe und die Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt als erwiesen an. Die Möglichkeit einer Wiederholung eines ähnlichen Szenarios sei aber gegeben. „Das können wir nicht ausschließen“, betont die Richterin. Es würde „zufällige Opfer“ treffen.

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Elfriede Dreisbach setzt die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik zur Bewährung aus. Der Beschuldigte trägt zudem die Kosten des Verfahrens. Die Bewährung ist an einen umfangreichen Weisungskatalog gebunden – so muss sich der Angeklagte zum Beispiel regelmäßig in psychiatrische Behandlung begeben, ist einem Bewährungshelfer unterstellt und hat sich verpflichtet, keine Drogen und keinen Alkohol zu konsumieren. „Es ist wichtig, dass Sie sich an diese Weisungen halten“, betont Elfriede Dreisbach.

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Bereits an einem vorherigen Verhandlungstag hatte der 39-Jährige erklärt: „Ich bin schockiert von meinem Benehmen. Nun möchte ich alles dafür geben, dass so etwas nie wieder passiert.“ Ihm sei seine Tat unangenehm. Er wolle sich nie wieder in solch einer Psychose wiederfinden.

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