Hilchenbach. Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt das Verbot des Kreises: Die Rechtsextremen vom „3. Weg“ dürfen das Parteibüro in Hilchenbach nicht nutzen.
Die rechtsextreme Kleinstpartei „Der 3. Weg" ist mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gescheitert. Der Eilantrag gegen die von der Bauaufsicht des Kreises ausgesprochene Nutzungsuntersagung wurde abgelehnt. Für die Änderung der bisherigen Nutzung der im Erdgeschoss des Hauses Dammstraße 5 gelegenen Räumlichkeiten, in denen nunmehr ein Parteibüro, eine Kleiderkammer und eine Tiertafel betrieben werden, wäre vorab eine Genehmigung einzuholen gewesen, was die Partei jedoch nicht getan habe. Die Partei habe gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, teilt das Verwaltungsgericht dieser Zeitung auf Anfrage am Freitag, 25. November, mit.
Inzwischen hat die Partei allerdings einen Bauantrag für die Nutzung des Hauses Dammstraße 5 als Parteibüro gestellt, wie das Verwaltungsgericht am Montag, 28. November, ergänzend mitteilt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Partei am Freitag beantragt, deshalb den Beschluss im Eilverfahren abzuändern.
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Das Oberverwaltungsgericht hatte zuletzt einer Eilbeschwerde des „3. Wegs" stattgegeben, die sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtete: Dort ging es um die Werbeanlagen im Schaufenster und an der Fassade, in denen der Kreis Siegen-Wittgenstein einen Verstoß gegen die Hilchenbacher Stadtmitte-Gestaltungsvorschriften gesehen hatte. Das Oberverwaltungsgericht fand, der Stadt gehe es tatsächlich vor allem um die Verhinderung des Parteibüros; gegen ähnliche Werbeanlagen von Restaurants und Geschäften sei sie schließlich nicht vorgegangen.
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„Noch anhängig“, so das Verwaltungsgericht, sei die Hauptsache-Verhandlung; im Eilverfahren geht es jeweils nur darum, dass die umstrittene Anordnung nicht sofort vollzogen werden kann. Abgeschlossen mit der Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist das Verfahren zur Homepage der Stadt Hilchenbach, auf der Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis sich nicht unterstützend zu einer Petition gegen das Parteibüro äußern darf („Neutralitätsgebot“). Eine „Hauptsacheklage“ habe der „3. Weg“ nicht erhoben, teilt das Verwaltungsgericht mit.
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