Hilchenbach. Der „3. Weg“ darf vorerst weiter am Gebäude Dammstraße 5 in Hilchenbach werben. Mit ihren Gestaltungsvorschriften kommt die Stadt nicht weiter.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein darf die rechtsextremistische Partei „Der 3. Weg“ nicht mit Ordnungsgeldern dazu zwingen, nicht am Gebäude Dammstraße 5 im Schaufenster und mit einem Schild an der Fassade für sich zu werben. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entschieden.
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In einem Eilverfahren hat die Partei damit zunächst erreicht, dass ein einstweiliger Rechtsschutz wieder hergestellt wird und die Anordnung des Kreises nicht vollzogen werden darf, bevor über die die Klage gegen die Verfügung entscheiden ist. Die Partei hatte zunächst beim Verwaltungsgericht Arnsberg gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung und auch gegen ein erstes vom Kreis verhängtes Zwangsgeld geklagt.
Gericht ermahnt Stadt Hilchenbach zur „Gleichbehandlung“
Das Oberverwaltungsgericht sieht in den Stoffbahnen, die von innen am Schaufenster befestigt sind, keine Werbung, die von den Gestaltungsvorschriften der Stadt Hilchenbach für die Stadtmitte erfasst ist. Das Schild an der Fassade sei dagegen zwar ein Verstoß gegen die Bestimmungen. Ähnliche Anlagen an anderen Gebäuden würden aber von der Stadt, die die Bauaufsicht des Kreises eingeschaltet hatte, geduldet. Mit ihrem Eingreifen verstoße die Stadt gegen das Gleichbehandlungsgebot. Das Gericht unterstellt, dass es der Stadt „allenfalls nachrangig um gestalterische Aspekte ging, sondern vielmehr darum, die Nutzung des Gebäudes Dammstraße 5 als Bürgerbüro der Partei Der III. Weg zu verhindern oder zu erschweren.“
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Empörte Reaktionen aus Hilchenbach
Erst vor wenigen Tagen hatte das Oberverwaltungsgericht in einem anderen Verfahren die Unterstützung des Bürgermeisters einer Petition gegen die Niederlassung der rechtsextremen Partei in Hilchenbach beanstandet und damit die Löschung eines Beitrags von der städtischen Homepage bewirkt. In diesem war über die Übergabe der Petition an den Bürgermeister berichtet und ein Direktlink zu der Petition gesetzt worden. Gegen den „Maulkorb“ für Bürgermeister Kyrilllos Kaioglidis gibt es in Hilchenbach empörte Reaktionen. Dr. Peter Neuhaus hat gefordert, dass die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Siegen-Wittgenstein, die am Montag tagt, sich mit ihrem Hilchenbacher Kollegen solidarisch erklärt.
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Weitere Urteile zum 3. Weg in Hilchenbach stehen aus
Weitere gerichtliche Entscheidungen stehen noch an: zum einen eine Klage des „3.Wegs“ gegen das Vorkaufsrecht, das die Stadt für das Gebäude Dammstraße 5 ausüben will, um dort Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen und den Begegnungs-Treffpunkt einzurichten, der vorübergehend einen Platz im Gerberpark-Rondell gefunden hat. Im Eilverfahren ist das Verwaltungsgericht Arnsberg allerdings dem „3. Weg“ gefolgt und hat ein Vorkaufsrecht der Stadt verneint. Zum anderen steht die Nutzungsuntersagung im Raum, die die Bauaufsicht des Kreises ausgesprochen hat, weil der „3. Weg“ für die Nutzung des Erdgeschosses als Parteigeschäftsstelle, Kleiderkammer und Tiertafel keine Genehmigung beantragt habe. Auch dagegen klagt die Partei.
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