Siegerland. Zwei Kirchenkreise fusionieren – und der neu entstehende braucht einen Namen. Wenn’s nach der Kreissynode Siegen geht, ist die Entscheidung klar.
Unter dem Titel „Evangelischer Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein“ könnten die beiden Kirchenkreise ganz im Süden von Westfalen ab kommendem Jahr gemeinsame Wege gehen. Für diesen Namen sprach sich zumindest die Kreissynode als oberstes Leitungsorgan des Evangelischen Kirchenkreises Siegen am Mittwoch auf ihrer Tagung in Wilgersdorf aus.
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Dass die beiden Kirchenkreise am 1. Januar 2023 zu einem werden, ist bereits seit einer guten Woche beschlossene Sache: Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hatte die Entscheidung auf Antrag beider Kirchenkreise gefällt. Die Siegener und Wittgensteiner Kreissynoden, die am Mittwoch zeitgleich in Wilgersdorf und Bad Berleburg tagten, hatten nun die Aufgabe, die weiteren Schritte einzuleiten, die zur Vereinigung nötig sind, wie in einer Mitteilung erläutert wird.
Evangelischer Kirchenkreis Siegen: Offenheit gegenüber der Fusion mit Wittgenstein
Dazu gehört zum einen die Frage nach der gemeinsamen Bezeichnung. Beide Kreissynodalvorstände – die Gremien, die die Kirchenkreise zwischen den Tagungen der Synoden leiten – hätten dabei einhellig den Namen „Siegen-Wittgenstein“ empfohlen, wie es weiter heißt. Auch beim Siegel folgten die rund 120 Siegener Synodalen, die von Kirchengemeinden und Einrichtungen entsandt werden, der gleichlautenden Empfehlung beider Kreissynodalvorstände: Sie votierten mit großer Mehrheit für einen Entwurf, bei dem ein Kreuz über der Silhouette der von Bergen und Flüssen geprägten Landschaft von Siegerland, Wittgenstein und Sauerland schwebt.
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Der Siegener Superintendent Peter-Thomas Stuberg betonte, dass das Siegel nicht mit dem Logo des künftigen Kirchenkreises gleichzusetzen sei: „Das Logo wird noch gemeinsam zu finden sein.“ Vielmehr sei ein Siegel das formale Erkennungszeichen der Körperschaft des öffentlichen Rechts und erscheine auf rechtsbindenden Verträgen.
Fusion der Kirchenkreise Siegen und Wittgenstein: Entschluss steht, Details folgen
Außer Namen und Siegel beschloss die Siegener Kreissynode auch die Vereinigungsurkunde. Die Synodalen sprachen zudem über die Entwürfe zur vorläufigen Kreissatzung sowie der vorläufigen Finanzsatzung des neuen Kirchenkreises. Beide Satzungsentwürfe berücksichtigten die Ergebnisse des bisherigen Beratungsprozesses zur Vereinigung, der vor zehn Jahren seinen Ursprung nahm, wie Oliver Berg, Verwaltungsleiter des gemeinsamen Kreiskirchenamts Siegen/Wittgenstein, erklärte. Die Presbyterien der Kirchengemeinden müssten über diese Entwürfe nun beraten, bevor die Herbstsynoden beider Kirchenkreise die Texte endgültig beschließen könnten.
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Oliver Berg unterstrich dabei die Vorläufigkeit beider Dokumente: Die dauerhaften Satzungen sollen nämlich von der neu zu wählenden Kreissynode beschlossen werden. „Sie sehen: Die Arbeit liegt noch vor uns – nach der Vereinigung“, sagte der Verwaltungsleiter.
Kirchenkreise Siegen und Berleburg fusionieren zum 1. Januar 2023
Das weitere Vorgehen erläuterte Superintendent Peter-Thomas Stuberg: Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen werde für den neuen Kirchenkreis einen Bevollmächtigtenausschuss einsetzen. „Unsere Empfehlung an die Kirchenleitung ist, dass dieses Gremium aus den Mitgliedern der beiden aktuellen Kreissynodalvorstände besteht“, sagte Peter-Thomas Stuberg. Darüber hinaus wird die Kirchenleitung eine Person aus diesem Kreis bestimmen, die in der Übergangszeit ab 2023 das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten übernimmt.
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Peter-Thomas Stuberg unterstrich, dass aktuell nicht die Zeit für Personaldebatten sei und die Entscheidung darüber der Landeskirche obliege. Nach der ersten konstituierenden Sitzung der Synode des neuen Kirchenkreises im Jahr 2023 könnten dann im Jahr 2024 der neue Kreissynodalvorstand und die neue Superintendentin oder der neue Superintendent des Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein offiziell gewählt werden.
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