Siegen. Mehrere Jahre Gefängnis, Einweisung in Entzugsklinik: „Reißen sie sich am Riemen“, sagt die Richterin zum Verurteilten. Der kommt zunächst frei.

Fünf Jahre Gefängnis für zwei Fälle des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer, Diebstahl mit Waffen, Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und einige andere Delikte rund um das Geschehen am 23. Januar 2021, das ist das Urteil gegen den Siegener G., der zudem für zwei Jahre in eine Entziehungseinrichtung eingewiesen wird. Dort soll er seine Drogensucht bekämpfen. Und könnte danach sogar trotz der zunächst sehr hoch wirkenden Strafe direkt in Freiheit kommen.

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Sie hoffe, dass er sich Haft und Entziehung eine Lehre sein lasse, „dass Sie sich endlich am Riemen reißen“, sagt die Vorsitzende zum nunmehr Verurteilten. „Ja, es ist meine letzte Chance“, antwortet er und blickt Richtung Zuschauerraum, wo seine Familie aufgeregt auf das Urteil gewartet hat.

Täuschend echte Waffe bei Überfall in Siegen ins Auto gehalten

Das fällt mit einer Stunde Verspätung, weil dem Gericht bewusst geworden ist, dass die bislang als Versuch eingestuften beiden Fälle des räuberischen Angriffes auf Autofahrer, die für den G. erfolglos blieben, auch bereits als vollendet gewertet werden könnten. Es folgt ein Rechtsgespräch über die Natur von Versuch und Vollendung in dieser Sache, das ohne Ergebnis bleibt. Zumindest theoretisch, denn Staatsanwalt und Verteidiger bleiben letztlich bei ihren Anträgen vom Vortag. Die Taten seien bewertet und damit gut, sind sich beide einig. Der Verteidiger verzichtet auf eine Aussetzung des Verfahrens, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzurichten.

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Staatsanwalt Markus Bender beantragte am Montag fünf Jahre und zwei Monate. Anwalt Trode hielt mit drei Jahren und drei Monaten dagegen. Die sind schon dadurch unmöglich, weil die Kammer nicht bereit war, beim ersten Fall des räuberischen Angriffs eine Minderung anzunehmen. G. habe die Waffe, die einer echten Dienstpistole täuschend echt sieht, ins Auto gehalten, die drei Insassen ernstlich erschreckt. Er stahl das Auto, und es gab keine Anzeichen, das Fahrzeug solle nur geliehen werden. Allein dafür werden bereits vier Jahre verhängt. Da kann es für G. nur noch schlimmer werden. Relativ zumindest.

Haftbefehl gegen den Angeklagten aus Siegen wird aufgehoben

Im Ergebnis werden Mandant und Verteidiger mit dem Urteil gut leben können. G. hat bereits sechs Monate der Strafe verbüßt. Steht er die zwei Jahre Therapie erfolgreich durch, wäre genau der Zeitpunkt der Halbstrafe erreicht, zu dem die weitere Haft zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

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Seine Familie unterstützt ihn, die Freundin und Mutter seines Sohnes hat ihm die angesprochene „letzte Chance“ gegeben, ihn bei einer echten Änderung seines Verhaltens wieder aufzunehmen. Eine bessere Lösung dürfte es kaum geben. Zudem wird der Haftbefehl aufgehoben, er kann direkt mit seinen Angehörigen nach Hause gehen. Fluchtgefahr sieht das Gericht nicht mehr gegeben.