Siegen. Verwaltung: Hand- und Fußfesseln sind vor Abschiebungen oder Ingewahrsamnahmen in der Kreisausländerbehörde Siegen-Wittgenstein der Regelfall.

Hand- und Fußfesseln sind vor Abschiebungen das standardmäßige Vorgehen. Das geht aus der Antwort der Kreisverwaltung auf einer Anfrage der Linke-Fraktion hervor: Die hatte sich wegen der bekanntgewordenen Festnahmen in der Kreisausländerbehörde (wir berichteten) in einer Anfrage nach der „präventiven Fixierung“ erkundigt, die im Fall Robert Muradyan ebenfalls bekannt geworden war.

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Werde Personen eröffnet, dass ihre Abschiebung unmittelbar bevorstehe oder dass sie in Gewahrsam genommen werden sollen, bedeute dies „für sie regelmäßig eine Stresssituation“, heißt es in der von Dezernent Thiemo Rosenthal gezeichneten Antwort. Menschen würden dabei mitunter irrational reagieren – viele seien kooperativ, andere leisteten Widerstand, drohten mit Suizid, ergriffen die Flucht – auch unauffällig erscheinende Personen. Es sei auch schon zu Angriffen auf die Beschäftigten der Kreisausländerbehörde gekommen. Mit Waffen. Um die Maßnahme sicherzustellen, die betroffenen Personen und die Mitarbeitenden zu schützen lege man „im Regelfall“ Hand- und Fußfesseln an.

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Das zuständige NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration habe mit Erlass vom 8. Dezember 2021 empfohlen, Hand- und Fußfesseln aus Stahl als „Führungs- und Einsatzmittel“ empfohlen. Die Kreisausländerbehörde Siegen-Wittgenstein verzichte nur in begründeten Ausnahmefällen darauf, Hand- und Fußfesseln anzulegen, das Vorgehen sei gerechtfertigt und notwendig. „Die Fesseln werden fachgerecht von ausgebildeten Polizisten (teilweise im Ruhestand) angelegt“, heißt es weiter.

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