Siegen. WDR-Bericht über 77-Jährige aus Nordmazedonien sorgt für Aufruhr. Jetzt äußert sich der für die Siegener Ausländerbehörde zuständige Dezernent.
Ein Bericht des WDR schlägt derzeit hohe Wellen: Eine 77-jährige Frau aus Nordmazedonien, die nach einem Schlaganfall bei ihrem Sohn in Siegen lebt und inzwischen wohl an der Alzheimer-Krankheit leidet, soll dem Bericht zufolge abgeschoben werden. Die Stadt Siegen weist das zurück: „Wir wollen sie nicht abschieben, ganz klar“, sagt der zuständige Dezernent Arne Fries auf Anfrage dieser Zeitung.
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Wie so oft im Ausländerrecht ist auch hier die Sachlage einigermaßen kompliziert. Die Frau reiste im März als Touristin ein und lebte in der Folgezeit bei ihrem Sohn. Der ist längst deutscher Staatsbürger, hat sich mit seiner Familie in Siegen eine Existenz aufgebaut. In der Zeit ihres Aufenthalts bei ihm erkrankte die heute 77-Jährige, erlitt einen Herzinfarkt, und konnte daher nicht, wie wohl ursprünglich geplant, wieder ausreisen.
Siegener Ausländerbehörde: Keine Ausreiseaufforderung oder Abschiebung angedroht
Darüber lief das Touristenvisum ab, laut Rechtslage musste sie ausreisen. Rein rechtlich wohlgemerkt, betont Arne Fries. Demnach gab es einen Termin mit der Ausländerbehörde der Stadt Siegen, in der die Rechtslage erläutert wurde, die Frau erklärte sich bereit, bis Ende April auszureisen. Ihr Sohn habe angekündigt, sie begleiten zu wollen, da seine Mutter eigentlich kaum reisefähig sei und auch ihre medizinische Versorgung in Nordmazedonien ungeklärt.
Sondersitzung
Die Siegener Kommunalpolitik hat den Bericht ebenfalls aufgegriffen: FDP und Linke wollen sich mit dem Thema beschäftigen. Silke Schneider (Linke), Vorsitzende des Sozialausschusses, hat eine Sondersitzung für Mittwoch, 4. Mai einberufen und eine entsprechende Anfrage angekündigt.
„Von der Ausländerbehörde wurde weder eine Ausreiseaufforderung noch die Abschiebung angedroht“, betont Dezernent Fries – was das angehe sei er nicht gerade glücklich über den Beitrag des Westdeutschen Rundfunks. „Wir suchen nach Wegen für die Betroffene“, sagt er. Man habe von der möglichen Alzheimer-Erkrankung der Frau erst später erfahren – da nun andere, neue Kriterien hinsichtlich der Reisefähigkeit dazugekommen seien, werde man den Fall natürlich erneut prüfen, die Krankheit führe dazu, dass sie natürlich nicht ausreisen müsse. Die Familie könne und solle bitte in der Behörde vorsprechen, um die Sache zu klären.
Siegen „wird keine Dame zur Ausreise auffordern, der es nicht gut geht“
Denn auch wenn die Frau derzeit keinen gültigen Aufenthaltsstatus habe, werde die Behörde angesichts der Umstände keinesfalls handeln, „wir werden keine Dame zur Ausreise auffordern, der es aus humanitären Gründen nicht gut geht“, so der Dezernent. Womöglich habe eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ zu einem Missverständnis geführt: Dabei handle es sich um ein eher schwaches Instrument, um den Aufenthaltsstatus festzuhalten – aber eher im Sinne von „Wir sehen die Lage und erkennen sie an, alles gut“, erläutert Fries. Das Dokument sei aber wohl als Ausreiseaufforderung verstanden worden.
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Generell habe die Ausländerbehörde der Stadt Siegen häufiger mit Fällen zu tun, in denen Ausländer, die in Deutschland leben, ihre Eltern ins Land holen. Prinzipiell sei das auch möglich, aber es gebe hohe Hürden – und immer wieder komme es zu Missbrauchsversuchen. „Das sehe ich hier nicht“, betont Fries.
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