Siegen-Wittgenstein. Corona-Notbremse: Weiterführende Schulen Siegen-Wittgenstein machen dicht. Ab Donnerstag kein Präsenzunterricht mehr. Landrat: „Jeder Tag zählt“

Für Donnerstag und Freitag, 25. und 26. März, wird für alle weiterführenden Schulen in Siegen-Wittgenstein der Präsenzunterricht untersagt, ein verschärfter Lockdown für den Kreis tritt wieder in Kraft.

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Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Kreisgebiet auf über 170 gestiegen war, hatte Landrat Andreas Müller am Montag, 22. März, entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen und dem Land zur Abstimmung zukommen lassen (wir berichteten): „Bei diesen hohen Inzidenzen sind wir gezwungen jetzt zu handeln. Jeder weitere Tag ohne Einschränkungen würde die Infektionszahlen weiter in die Höhe schnellen lassen. Das können wir in einer Situation, in der bereits über 70 Personen mit Covid-19-Erkrankungen in unseren Kliniken behandelt werden müssen, nicht tatenlos hinnehmen“, betont der Landrat: „Hier zählt wirklich jeder Tag.“ Noch vor einer Woche, am 17. März, hatte Andreas Müller keinen Anlass gesehen, die seit dem 8. März geltenden Lockerungen zurückzunehmen (wir berichteten).

Laut Coronaschutzverordnung NRW ist die Zustimmung des Landes erforderlich, damit der Kreis lokale Maßnahmen in Kraft setzen kann. Im Laufe des Mittwochs sind die Rückmeldungen aus den einzelnen Ministerien nach und nach im Kreishaus eingegangen, so die Verwaltung. Bis auf wenige Ausnahmen habe die Landesregierung die Vorschläge des Kreises bestätigt.

Das bedeutet der verschärfte Lockdown in Siegen-Wittgenstein im Einzelnen

Kitas gehen ab Donnerstag, 25. März, wieder in einen eingeschränkten Pandemiebetrieb, wie er bis zum 21. Februar in NRW gegolten hat. Das bedeutet, dass an die Eltern der Appell ergeht, wenn immer möglich zur Kontaktvermeidung ihre Kinder zuhause zu betreuen. Grundsätzlich bleiben die Kitas aber geöffnet. Ob Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen, ist ihnen überlassen.

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Der Präsenzunterricht an Schulen der Sekundarstufen I und II ist am 25. und 26. März untersagt. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen. Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 6 kann die Schule auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglichen (Notbetreuung).

Grundschulunterricht findet an diesen beiden Tagen weiter in Präsenz statt.

Kontakte im öffentlichen Raum sind auf die Personen eines Hausstandes plus eine weitere Person beschränkt.

In Siegen-Wittgenstein gilt Maskenpflicht im Auto – auch für Fahrer

Der gemeinsame Aufenthalt in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (ohne Personenbegrenzung), mit einer Person eines anderen Hausstands, (Kinder aus diesem Hausstand ausgenommen) sowie mit bis zu höchstens fünf Personen aus einem anderen Hausstand (Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt, Paare gelten immer als ein Hausstand).

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Diese Regelung gilt nicht, wenn es um das Sorge- und Umgangsrecht oder die Begleitung Sterbender geht, ebenso nicht nicht für berufliche, dienstliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen mehrere Personen zwingend zusammenkommen müssen.

Wenn mehrere Personen aus verschiedenen Hausständen gemeinsam in einem Fahrzeug unterwegs sind, müssen alle eine medizinische Maske tragen – auch der Fahrer. Wenn Kinder unter 14 Jahren keine medizinische Maske tragen können (weil sie oft zu groß sind), ist auch eine Alltagsmaske erlaubt. Kinder bis zum Schulalter und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Das muss aber mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden können.

Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten in Siegen-Wittgenstein ab sofort begrenzt

Ab sofort und zunächst bis einschließlich 30. März ist die Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten und anderen religiösen Versammlungen begrenzt: Eine Person pro 10 Quadratmeter. Maximal sind 100 Personen erlaubt. Die Dauer der religiösen Veranstaltungen darf 90 Minuten nicht überschreiten.

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Geschäfte am Donnerstag noch geöffnet

Auch der Einzelhandel muss erneute Beschränkungen hinnehmen. Der Landrat hatte beantragt, die bisherigen Öffnungsschritte zurückzunehmen, unberührt davon bleiben Läden täglichen Bedarfs. Für alle anderen Geschäfte soll wieder das „Click & Collect“-Prinzip gelten – so wie vor dem 8. März. Diese Einschränkung wird allerdings erst am Freitag in Kraft treten, kündigte die Kreisverwaltung am Mittwochabend an - die Genehmigung der Allgemeinverfügung durch das Land war erst gegen 19 Uhr eingetroffen: „Aus unserer Sicht stellt eine derart kurze Vorbereitungszeit eine unzumutbare Härte gegenüber dem Einzelhandel dar. Aus diesem Grund werden wir die Regelungen zum Einzelhandel am morgigen Donnerstag gesondert veröffentlichen, so dass diese dann ab Freitag in Kraft treten werden.“

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