Siegen. Damit Schüler trotz Quarantäne am Homeschooling teilnehmen können, beschafft Siegener Schulverwaltung Tablets. Lehrkräfte können Laptops bekommen
Wenn alles glatt läuft, stehen den Siegener Schulen bereits ab diesem Herbst insgesamt knapp 1400 Tablets für die Distanzlehre zur Verfügung, sollte es coronabedingt zur zeitweisen Schließung von Klassen oder Schulen kommen. Die Schulverwaltung hat per Dringlichkeitsentscheidung Firmen dazu aufgefordert, Angebote abzugeben – und die seien ausreichend eingegangen, sagt Schuldezernent André Schmidt.
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Welche digitalen Endgeräte werden für Siegener Schulen angeschafft?
Derzeit sieht alles nach Apple iPads aus. Ursprünglich hätten die Schulen noch die Wahl zwischen iPad und Microsoft „Surface Go“ haben sollen – die Microsoft-Geräte wären aber sowohl in Anschaffung als auch bei den Folgekosten deutlich teurer, der Eigenanteil der Stadt größer gewesen, so Schmidt.
Lehrkräfte haben die Wahl
Knapp 500.000 Euro Fördermittel bekommt die Stadt Siegen für knapp 1000 Lehrer-Geräte. 875 wurden als Bedarf zurückgemeldet – die werde man auch beschaffen, so Schmidt.
Sinnvoll und gewünscht seien für Lehrkräfte Notebooks: Sie sollen die Wahl haben zwischen iPad und Laptop.
Die Stadt muss laufende Support- und Wartungsarbeiten bezahlen – ein Modell für alle vereinfacht das enorm. Programme müssen angeschafft, aufgespielt und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht, auch die Sicherheitsarchitektur gepflegt werden. Dazu gibt es einen Wartungsvertrag mit der Südwestfalen-IT (SIT).
Wie funktioniert die Verteilung an die Siegener Schulen?
Wahrscheinlich bekommt jede Schule eine von der Schülerzahl abhängige Anzahl Geräte. Solange keine Distanzlehre („Homeschooling“) aus Gründen des Infektionsschutzes nötig ist, können die Geräte klassenweise genutzt werden, quasi bei pädagogischem Bedarf. Müssen zeitweise Klassen oder Schulen coronabedingt geschlossen und in Quarantäne geschickt werden, bekommen die Schüler die Geräte mit nach Hause – welche Schüler, entscheiden die Schulleitungen und Lehrkräfte auch auf Grundlage der Zuverlässigkeit einzelner Schüler.
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Dann ist eine Nutzungs- und Leihvereinbarung notwendig, die Geräte bleiben im Besitz der Schulträger, also der Stadt. Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler von Zuhause aus am Unterricht teilnehmen können – insbesondere dann, wenn ihnen dort kein eigenes Gerät zur Verfügung steht. „Das kommt an allen städtischen Schulformen und -stufen vor“, so Schmidt. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen.
Wie groß ist der Bedarf an den Siegener Schulen?
Die Abfrage bei den Schulleitungen fiel recht uneinheitlich aus, hatte Schmidt auf eine Ratsanfrage der FDP bemerkt: Ein Bedarf von insgesamt 2761 Tablets sei gemeldet worden – doppelt so viele wie tatsächlich aus Fördermitteln bezahlbar sind. Für alle städtischen Schulen soll einheitlich geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Schüler ein Tablet erhält. Das wird noch mit den Schulleitungen abgestimmt und dabei spielt eben der „soziale Faktor“ eine wichtige Rolle.
Was kostet die Anschaffung der Tablets die Stadt Siegen?
Bund und Land haben für die NRW-Kommunen etliche Millionen Euro zur Verfügung gestellt, gemäß Förderrichtlinie bekommt Siegen gut 696.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt knapp 70.000 Euro. Pro Tablet dürfen 500 Euro ausgegeben werden, inklusive Zubehör und Inbetriebnahme. Längerfristig müssen aus Sicht der Schulverwaltung erheblich mehr Mittel im Haushalt für die zunehmende Digitalisierung an Schulen bereitgestellt werden – etwa für laufende Wartungsarbeiten durch die SIT.
Gibt es Probleme dabei?
Für Siegen wahrscheinlich nicht – die Schulverwaltung hat schnell damit begonnen, die Förderrichtlinie umzusetzen. Bereits während der Sommerferien wurden die Schulen informiert und eingebunden. Sehr wahrscheinlich stehen die Geräte – auch aufgrund des beschleunigten Vergabeverfahrens – zur Verfügung, bevor der NRW-weite Ansturm der Kommunen womöglich zu einem Nachfrageproblem führen wird. Zu einer Beschleunigung trägt auch das vereinfachte Vergabeverfahren bei, der Auftrag soll Anfang Oktober vergeben werden.
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Allerdings habe die Förderrichtlinie viele Fragen nicht beantwortet, so Schmidt: In so kurzer Zeit so viele Geräte anzuschaffen und alle dadurch anfallenden Fragen und Probleme mit den Schulleitungen und den Bewilligungsbehörden abzustimmen, habe enorm Kapazitäten gebunden, kritisiert der Schuldezernent. Mit Blick auf die Lehrer-Geräte meint André Schmidt, dass hier ein weiteres Mal eine Landesaufgabe von den Kommunen erledigt werden müsse. „Dazu wäre eine gute Richtlinie hilfreich gewesen...“
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