Siegen-Wittgenstein. Bisher haben alle Entscheidungen der Siegener Kreisverwaltung zu Windrädern vor Gericht bestanden, betont Landrat Andreas Müller.
Die Kreisverwaltung freut sich: Erneut haben von ihr erteilte Baugenehmigungen für Windkraftanlagen vor Gericht bestanden – die drei Windräder auf dem Knippen bei Büschergrund dürfen sich weiterdrehen.
„Wenn es um den Bau von Windkraftanlagen geht, werden die Diskussionen oft hoch emotional geführt“, sagt Landrat Andreas Müller, „für mich als Leiter der Kreisverwaltung ist es aber wichtig, die Sachfragen im Blick zu behalten und ausschließlich geltendes Recht anzuwenden – auch wenn das Ergebnis nicht immer jedem gefällt.“ In allen Verfahren um die Genehmigung von Windkraftanlagen sei die Rechtsauffassung des Kreises am Ende immer bestätigt worden, „egal, ob wir eine Baugenehmigung erteilt oder diese verweigert haben“.
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Siegener Landrat Andreas Müller: „Tadellose Arbeit“
So habe die Kreisverwaltung den Bau von Windrädern bei Bad Berleburg-Arfeld und im Bereich von Siegen-Volnsberg und -Breitenbach abgelehnt, in beiden Fällen haben Gerichte die Ablehnungen bestätigt.
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Den Bau von Windkraftanlagen bei Erndtebrück-Benfe habe der Kreis genehmigt; gegen das Urteil, das die Genehmigung bestätigt, geht allerdings die Bundeswehr wegen ihrer Radaranlage in Revision. Die Baugenehmigungen für Windräder bei Bad Laasphe-Fischelbach hielten der gerichtlichen Überprüfung stand, berichtet der Kreis. Von dieser Baugenehmigung mache der Investor allerdings derzeit keinen Gebrauch, weil er neue Anträge für veränderte Anlagen einreichen möchte.
In vielen anderen Fällen sei es dagegen nie zu Gerichtsverhandlungen gekommen. „Das ist durchaus auch ein Grund, ein wenig stolz zu sein. Denn ein besseres Zeugnis für tadellose Arbeit kann man sich eigentlich nicht wünschen“, betont Andreas Müller.
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„Aggressive Töne“ von Windkraftgegnern
Gleichzeitig bedauert Müller, dass von Windkraftgegnern zuweilen immer wieder sehr aggressive Töne zu hören seien, die die inhaltliche Auseinandersetzung mit persönlichen Angriffen verbinden. So habe in der Auseinandersetzung um den Knippen der Vorsitzende der Naturschutzinitiative (NI) Harry Neumann immer wieder öffentlich Kritik an der Arbeit der für Immissions- und Naturschutz zuständigen Behörden des Kreises geübt und ihnen sogar Rechtsbruch vorgeworfen.
Auch Michael Wäschenbach, Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages, habe offen Stellung gegen den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein bezogen und ihm vorgeworfen, seine Behörden hätten nicht alle Unterlagen in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Zudem hatte der Kirchener CDU-Landtagsabgeordnete den Investoren unternehmerische Arroganz und rücksichtsloses Vorgehen vorgeworfen. Landrat Müller: „Man kann inhaltlich jederzeit anderer Meinung sein. Dies aber mit solch absurden Vorwürfen zu verbinden, schadet unserer Demokratie und untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Gerade von Mitgliedern in Parlamenten erwarte ich hier ein anderes Verhalten.“
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Weitere Genehmigungen beantragt
Nach dem Knippen bei Büschergrund geht der Ausbau der Windkraftanlagen weiter. Aktuell läuft ein Genehmigungsverfahren für drei Windräder auf dem Kuhlenberg, der anderen Freudenberger Windkraft-Vorrangzone.
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Die Stadt Netphen setzt sich gerade mit dem Antrag eines Investors auf Genehmigung von fünf Anlagen auf dem Hellerkopf in Grissenbach und Nenkersdorf auseinander – dort muss der Rat jetzt entscheiden, ob er die für diesen Bereich geplante Windkraft-Vorrangzone ausweist.
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Die Stadt Hilchenbach hat bereits grünes Licht für sieben neue Windräder eines zweiten Rothaarwind-Bürgerwindparks gegeben, ohne ihr Verfahren für Vorrangzonen weiterzuführen. Die Entscheidung des Bundes, den Mindestabstand zur Wohnbebauung mit 1000 Metern festzusetzen – das Land wollte 1500 Meter –, könnte auch die Chancen dieses Projektes vergrößert haben.
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