Netphen. Fünf Windräder will der Investor wpd in den Netphener Stadtteilen Grissenbach und Nenkersdorf errichten und hat dafür einen Bauantrag gestellt.
Der Windpark-Betreiber wpd aus Bremen wartet nicht länger: Gut drei Jahre, nachdem das Unternehmen mit den Grundbesitzern, den Waldgenossenschaften Nenkersdorf und Grissenbach, handelseinig geworden ist, liegt nun eine Bauvoranfrage im Rathaus vor. In einer ersten Reaktion hat die Stadt zwar das geforderte städtebauliche Einvernehmen verweigert – auf Dauer wird sie den Bau auf dem Hellerkopf womöglich aber nicht abwenden können. Schließlich ist der Höhenzug zwischen Sieg- und Werthetal genau der Bereich, auf dem die Stadt ihre Windkraft-Konzentrationszone ausweisen will – beziehungsweise wollte.
Windrad-Standorte: Was ist bisher passiert?
Im Juni 2012 hatte der Stadtentwicklungsausschuss sich für den Hellerkopf entschieden, nachdem das ganze Stadtgebiet auf geeignete Flächen untersucht worden war. Aus dem Rennen waren damit Flächen zwischen Dreis-Tiefenbach und Niedernetphen, zwischen Deuz und Obernetphen und in Salchendorf. Die Stadt begann eine Flächennutzungsplanung nur für die Wind-Zone.
2015 kam neuer Druck ins Verfahren, weil die Bezirksregierung ihrerseits sechs Standorte auf der Grenze zwischen Netphen und Wilnsdorf anpeilte. 2017 erkundigte sich zum letzten Mal die CDU nach dem Stand des Verfahrens. Danach hörte niemand mehr etwas vom steckengebliebenen Wind-Flächennutzungsplan, der vor allem dazu dienen sollte, andere Standorte zu schützen. Denn wenn die Stadt sich nicht festlegt, hat der Bauherr die freie Wahl, sofern Natur-, Landschafts-, Arten- und Nachbarschaftsschutz nicht dagegen sprechen.
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Windkraftzonen: Was hat sich geändert?
Bundes- und Landespolitik haben mit wiederholten Kurswechseln bewirkt, dass Städte und Gemeinde die Planung reihenweise aufgeben, zuletzt Burbach und Hilchenbach, und den Investoren freie Bahn lassen. Die Bezirksregierung hat es nach dem ersten fehlgeschlagenen Versuch endgültig aufgegeben, Vorrangzonen im Regionalplan festzuschreiben In Netphen kommt der neue, 2016 in Kraft getretene Flächennutzungsplan dazu: Darin erscheint die bisher einzige Windkraftvorrangzone in Salchendorf nicht mehr. Was wpd freie Bahn für die Bauvoranfrage gab.
Windpark-Bauantrag: Was ist Stand der Dinge?
Der Investor aus Bremen will fünf Windräder errichten, nicht 193 Meter hoch, wie es die städtische Hellerkopf-Planung vorsah, sondern 247 Meter. 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung werden eingehalten. Das ist die Distanz, die der Bund ins Baugesetzbuch geschrieben hat, während das Land eigentlich sogar 1500 Meter Abstand vorschreiben wollte.
So planen die Nachbarkommunen
Aktuell bemüht sich RothaarWind um einen Bürgerwindpark in Hilchenbach und Heinsberg mit insgesamt 17 Anlagen. Die Stadt Hilchenbach hat dazu grünes Licht gegeben.
In Wilnsdorf läuft die Planung für drei neue Anlagen auf der Tiefenrother Höhe bei Gernsdorf. Das Verfahren wurde von der ebenfalls steckengebliebenen der Konzentrationszonen, zu denen auch die Kalteiche gehört, abgekoppelt.
Aktuell fragt der Betreiber noch nicht nach Artenschutz – den müsste der Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständige Genehmigungsbehörde prüfen lassen. Sondern nach militärischen Einschränkungen: Da könnte sich,wie in Hilchenbach, die Bundeswehr wegen ihrer Radaranlage in Erndtebrück melden. Und nach dem kommunalen Planungsrecht: Da hat die Stadt festgestellt, dass die geplante Erschließung des Standorts über die Eisenstraße nicht gesichert sei. „Das sind Privatwege des Haubergs“, sagt Bernd Wiezorek, Leiter des Fachbereichs Planung. Und auf deren Nutzung hat der Investor, anders als bei städtischen Wirtschaftswegen, keinen Rechtsanspruch. Was nicht ausschließt, dass wpd sich mit dem Wegeeigentümer einig wird, bei dem es sich nicht um eine der beiden Waldgenossenschaften mit den Windrad-Standorten handelt.
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Netphener Politik: Was passiert nun?
Wenn der Kreis die Windräder genehmigt, kann die Stadt nichts dagegen tun. Verhindern könnte sie allerdings, dass danach auch weitere Standorte mit Windrädern bebaut werden – indem sie ihren Wind-Flächennutzungsplan doch noch weiterbearbeitet. Ein Jahr Zeit hätte die Stadt dafür; so lange könnte sie dann auch die Entscheidung über einen Bauantrag für den Hellerkopf zurückstellen lassen. „Ich glaube nicht, dass wir die Planung in diesem Zeitraum abgewickelt kriegen“, sagt Bernd Wiezorek, zumal viele Voruntersuchungen nun noch einmal aktualisiert werden müssen.
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Die von Gerichten gestellte Bedingung, eine Stadt müsse für die Windkraft „substanziellen Raum“ zur Verfügung stellen, würde ohnehin verfehlt: 3,6 Prozent des Stadtgebietes ohne die von vornherein ausgeschlossenen „Tabuflächen“ bringt der Hellerkopf, um die zehn Prozent werden gefordert. Fachbereichsleiter Bernd Wiezorek kennt die Erfahrungen anderer Gemeinden: „Bisher hat noch kein Flächennutzungsplan einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten.“
Der Stadtentwicklungsausschuss berät über das weitere Vorgehen der Stadt am Montag, 16. März, in nicht öffentlicher Sitzung.
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