Siegen. Zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung werden freigesprochen. Die Männer werden entschädigt für eine Durchsuchung im Mai 2015.

Zum ersten Jahrestag des „Burbach-Verfahrens“ am 8. November waren von ursprünglich 38 Angeklagten zehn verurteilt und einer freigesprochen. Dazu kamen eine Einstellung und ein Todesfall. Seit gestern hat sich die Zahl der mutmaßlichen Täter verringert. Es gab zwei Freisprüche, eine Entscheidung, die eine besondere Note in diesem langen Prozess setzt. Sie betrifft die beiden Mitarbeiter der Bezirksregierung, denen vorgeworfen wurde, durch Unterlassen zu Freiheitsberaubungen in 13 Fällen beigetragen zu haben. Freispruch aus Mangel an Beweisen urteilt die Kammer am Mittwoch, auf einen Antrag von Staatsanwältin Vera Vuković.

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Ungewöhnlich langer Antrag für einen Freispruch

Der Antrag ist für einen Freispruch ungewöhnlich ausführlich und zeigt, warum man lange einen begründeten Tatverdacht annahm. Erst durch Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung habe sich ergeben, dass ein strafwürdiges Verhalten beider Männer nicht nachgewiesen werden könne. Einer von ihnen hatte mutmaßlich Anfang 2014 an einer Besprechung teilgenommen, in der es um das erste Problemzimmer gegangen sei. Das konnte in der Verhandlung nicht mehr sicher festgestellt werden. Selbst wenn, sei der Raum zu dieser Zeit noch vornehmlich als Beobachtungs- und Ausnüchterungszimmer genutzt worden.

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Nachhaltig werten Staatsanwaltschaft wie Gericht die Aussagen des Zeugen, der Ende Oktober aus Palästina angereist war. Er hatte von aus seiner Sicht gerechtfertigten Maßregeln gegen renitente Bewohner mit einem der Angeklagten gesprochen. An genaue Inhalte habe der Mann keine Erinnerungen gehabt. Die pauschale Aussage des Zeugen, die Männer hätten, „wie alle“ von den Problemzimmern und deren negativer Bedeutung gewusst, reiche für eine Bestrafung nicht aus.

Viele Ausfälle

Nächster Verhandlungstag ist nach Plan der 4. Dezember. Das wäre Tag 32 seit der Eröffnung vor mehr als einem Jahr. Bis zum 8. November waren 36 Tage angesetzt, von denen sechs ausfielen. Zahlreiche Befangenheitsanträge sorgten dafür, dass de Zahl der wirklich durchgehend verhandelten Tage deutlich geringer als 30 ist.

Die Anwälte schließen sich dem Antrag an. Allerdings weist Verteidiger Björn Lange für seinen Mandanten die ursprünglich angenommene Garantenstellung zurück, die diesen strafrechtlich relevant gezwungen hätte, seinen Vorgesetzten in Arnsberg über etwaige Vorgänge Meldung zu machen. Der Mandant schweigt, während sein Kollege seine Betroffenheit darüber zum Ausdruck bringt, angeklagt worden zu sein. Das Gericht sieht keine weiteren Zeugen. Beide Männer müssen wegen einer Durchsuchung im Mai 2015 entschädigt werden.

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Schwere Vorwürfe gegen Wachleute erhoben

Am Vormittag sind zunächst noch Zeugen im Hauptverfahren gehört worden. Während sich ein früherer Bewohner kaum erinnert und erheblich von früheren Aussagen abweicht, erhebt ein anderer schwere Vorwürfe gegen die Wachleute. Der 33-Jährige zeichnet ein düsteres Bild der Einrichtung, mit Wachleuten, die von allen Gehorsam erwartet hätten. Er selbst sei für das Rauchen am Fenster seines Zimmers „von acht oder neun“ Sicherheitsmännern angegangen und aufs Bett gedrückt worden. Er habe nicht mitgehen wollen und gedroht, aus dem Fenster zu springen. Niemand habe das Recht, ihm Gewalt anzutun oder damit zu drohen, ihn drei Tage ohne Essen und Rauchen einzusperren.

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Richterin Elfriede Dreisbach verweist darauf, dass nach bisherigen Erkenntnissen maximal vier Sicherheitsleute auf einmal in einer Schicht gewesen seien. Da finde sie sein Vorbringen „doch etwas übertrieben“. Vielleicht hätten die Freunde und Verwandte dabei gehabt, bleibt der Zeuge bei seiner Aussage und identifiziert kurz darauf noch einen ehemaligen Wachmann als Beteiligten. Der hat allerdings erst im August 2014 in Burbach angefangen. Der Zeuge war nur im Januar vor Ort. Dann sei es vielleicht auch ein Verwandter gewesen, sagt der Mann und verwickelt sich weiter in Widersprüche.

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