Siegen/Burbach. Der Prozess um Misshandlungen in der früheren Flüchtlingsunterkunft wird fortgesetzt, mit einem Angeklagten weniger. Für ihn wirds teuer.

Nach einer Pause ist am Montag der Burbach-Prozess fortgesetzt worden. Befangenheitsanträge werden ausnahmsweise einmal nicht gestellt, dafür hat sich am Mittag aufseiten der Angeklagten einiges bewegt.

Für einen ist der Prozess zwangsweise erst einmal beendet, sein Anwalt kam allein. Der Mandant ist zu einer Beerdigung ins europäische Ausland gereist und hat es „aus familiären Gründen“ nicht geschafft, bis Montag zurückzukehren. „Damit ist er raus“, so Richterin Elfriede Dreisbach. Die letztmöglichen Fristen seien nicht eingehalten worden, der Prozess gegen diesen Angeklagten sei daher beendet. Er werde zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal von vorn beginnen müssen.

Der Verteidiger beantragt, den Mann für einen Tag zu beurlauben, was die Kammer jedoch ablehnt. Weitere Anträge des Anwalts werden nicht mehr entgegengenommen, weil er ebenfalls nicht mehr Teil des Verfahrens sei. Einige Kollegen protestieren, für einige Sekunden steht doch wieder ein „unaufschiebbarer Antrag“ im Raum. Letztlich aber bleiben alle friedlich.

Einrichtungsleiter „fehl am Platz“

Später stellt Oberstaatsanwalt Christian Kuhli den Antrag, das Verfahren gegen die lange Zeit als stellvertretende Heimleiterin geführte Angeklagte S. einzustellen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie nicht an gemeinschaftlichen Freiheitsberaubungen beteiligt gewesen sei, allenfalls psychische Beihilfe zu späteren Taten geleistet habe. Das macht Kuhli an ihrer Anwesenheit bei mehreren Besprechungen fest, in denen es um die Nutzung des Problemzimmers gegangen sei. Diese Tatbeiträge seien aber im Vergleich zu denen anderer Angeklagter sehr gering zu werten. S. habe im Verlauf des Prozesses glaubwürdige Einsicht und Reue gezeigt. Die bislang angenommene Stellung mit besonderer Verantwortung und Einflussmöglichkeit habe sie nicht ausgeübt. Der Verteidiger hat wenig überraschend keine Einwände. Die Kammer sagt zu, die Entscheidung vor dem nächsten Verhandlungstag am Mittwoch, 2. Oktober, zu verkünden.

Hauptsächlich geht es an diesem Vormittag um die Aussage von R., der Ende Mai zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. R., nicht vorbestraft und ab Sommer 2014 nach Austausch einer Sicherheitsfirma nicht mehr in der Flüchtlingseinrichtung tätig, wiederholt überwiegend die Angaben, die er auch im abgetrennten Verfahren gemacht hat. Alle Erinnerungen vom Mai habe er aber nicht mehr, erklärt er gegenüber Verteidiger Adam. Seit dem Urteil bemühe er sich, „das alles hinter mir zu lassen“.

Er ist überzeugt, dass jeder genau gewusst habe, was in Burbach vor sich gehe, nicht zuletzt auch der ebenfalls verurteilte Einrichtungsleiter, „der war völlig fehl am Platz“. R. bestätigt, die Stimmen zweier Mitangeklagter im berüchtigten Video wiederzuerkennen und lässt sich auch nicht beeindrucken, als Anwalt Daniel Walker ihn auffordert, die angeblich erkannten Stimmen zu beschreiben. „Ich bin hier nicht der große Stimmenerkenner.“ Beschreiben könne er nicht: „Aber ich kenne die. Ich habe mit den Leuten zusammengearbeitet!“

Nicht sehr erfolgreich sind die Bemühungen der Verteidiger, die Polizei stärker in den strafrechtlichen Fokus zu rücken. Er sei sich sicher, die Tür des späteren Problemzimmers auch einmal für die Beamten aufgeschlossen zu haben, um einen Unruhestifter zu übergeben, sagt der Zeuge. Ob er mit Polizisten darüber gesprochen habe, wie lange einige Bewohner dort untergebracht waren, könne er nicht mehr sagen.

29 Streifenwagen sammeln sich

Unzweifelhaft deutlich wird aber die grundsätzliche Einstellung von R. zur Polizei. „Die haben immer direkt gefragt, wie viele Täter es denn sind, damit sie sehen konnten, was sie an Verstärkung aus anderen Bundesländern anfordern mussten“, spottet R. und findet das Verhalten „lächerlich, einfach lächerlich!“ Einmal hätten sich 29 Streifenwagen erst im nahen Wald gesammelt und wären dann mit Unterstützung eines Hundeführers zur ehemaligen Kaserne gekommen.

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