Siegen/Burbach. Das Burbach-Verfahren geht weiter und weitere Zeugen werden vernommen. Bereits verurteilte frühere Beschuldigte sagen vor „großem Publikum“ aus.

Das Burbach-Verfahren beginnt an diesem ersten Mittwoch im Oktober mit 45 Minuten Verspätung. Kein Antrag sorgt diesmal für die Verzögerung. Ein Angeklagter hat verschlafen und dann auf dem verspäteten Weg zur Siegerlandhalle noch etwas Wichtiges vergessen. Erst nach seiner von Frotzeleien begleiteten Ankunft kann die Vernehmung der Zeugen beginnen.

Ex-Wachmann

Gehört werden ein ehemaliger Wachmann und ein früherer Sozialbetreuer, die beide bereits im Frühjahr zu Geldstrafen verurteilt wurden. Ersterer hat nach eigenem Bekunden nach wenigen Monaten in der Einrichtung gekündigt, weil er nicht bereit gewesen sei, Menschen unter Zwang in das „Problemzimmer“ zu bringen, das er allerdings immer als „Beobachtungszimmer“ bezeichnet. So sei es zu seiner Zeit bezeichnet worden. Letztlich habe wohl jeder seine eigene Bezeichnung gehabt, relativiert der Mann, als aus den Wachbüchern auch zu seiner Dienstzeit bereits der geläufigere Begriff zitiert wird. Jedenfalls habe er nach einem Vorfall das Gespräch mit dem Einrichtungsleiter gesucht, bekundet der Zeuge. Der soll die Thematik verharmlost und ihm zur Gelassenheit geraten haben. Manchmal müssten eben Dinge erledigt werden, die einem nicht gefielen, habe der Angesprochene gesagt. „Ich fand das eine bodenlose Frechheit und habe ihm das auch gesagt“, betont der Zeuge, der heute in einem anderen Bereich arbeitet und weitgehend wiederholt, was bereits im eigenen Verfahren zur Sprache kam.

Sozialbetreuer

Der Sozialbetreuer, selbst ehemaliger Asylbewerber, der den Job bekam, weil er unter anderem Kurdisch, Englisch, Russisch und Arabisch verstand, „dazu Persisch, drei Dialekte“, war nach einigen Monaten entlassen worden, weil er angeblich im Dienst getrunken hatte. Das stellte sich später als falsch heraus. Er sei mehrfach angegriffen worden, berichtet der Mann. Anzeige habe er nicht erstattet, antwortet er auf eine Nachfrage aus dem Kreise der Verteidiger. Einmal habe er das getan, ohne Ergebnis. „Aber ich wurde wegen angeblicher Trunkenheit entlassen“, klagt er.

Anwälte

Verteidiger Daniel Walker möchte wissen, ob der Zeuge im abgetrennten Verfahren gestanden hat und ob es da Zeugen gegeben habe. Die Frage wird vom Gericht gerügt. Walker könne das aus den übersandten Protokollen entnehmen. Der Anwalt widerspricht und verweist auf den Grundsatz der mündlichen Verhandlung. Danach müssten auch Dinge eingeführt werden, die den Beteiligten schon bekannt seien, habe er immer angenommen. Er wolle wissen, ob das Gericht die Angaben der geständigen Angeklagten durch Zeugen oder andere Beweismittel überprüft habe. Dann sei er wohl im Recht, muss die Vorsitzende Elfriede Dreisbach eingestehen.

Zwischendurch meldet sich Anwalt Wolf Heller und beantragt die Abtrennung des Verfahrens gegen seinen Mandanten, einen Mitarbeiter der Bezirksregierung. Der vernommene Wachmann habe nicht sagen können, dass der Mandant von den Problemzimmern gewusst hätte. Weitere Zeugen gebe es nicht. Oberstaatsanwalt Christian Kuhli lehnt ab und verweist auf einen noch zu hörenden Zeugen, der zu diesem Thema noch etwas sagen könne.

Am Mittwoch in einer Woche, dem 9. Oktober, geht es weiter.

Mehr Nachrichten, Fotos und Videos aus dem Siegerland gibt es hier.

Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook.