Siegen/Burbach. Für ein Geständnis bekommt der ehemalige Wachmann der Burbacher Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung das verabredete Urteil.
Ein weiteres kleines Mosaiksteinchen im großen Burbach-Verfahren kann als erledigt betrachtet werden. Der frühere Wachmann K. (26) ist am Freitagmorgen von der 1. Großen Strafkammer des Siegener Landgerichts zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden.
Nach Einstellung zweier Vorwürfe blieben vier Fälle der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung, einmal davon in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung. K. hatte bereits am 21. August in der Siegerlandhalle ein Geständnis abgelegt, nach einer Verständigung über das Strafmaß. Zwischen acht und zwölf Monaten wurden von der Kammer in Aussicht gestellt, gegen das Eingeständnis der vorgeworfenen Schuld. Nach zwischenzeitlicher Abtrennung wird nun am Freitag ab 8 Uhr morgens im regulären Gerichtsgebäude verhandelt, bevor es um 10 Uhr wieder in die Siegerlandhalle geht. Obwohl zahlreiche andere Verteidiger Kritik am Gehalt der von K. vorgetragenen Einlassung geübt hatten. Für Staatsanwaltschaft und Kammer reichen die Angaben offenbar aus, werden als wahrheitsgemäß und von Reue getragen beurteilt.
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An diesem Morgen im Saal 165 gibt es nur noch wenige Nachfragen und einen schnellen Abgleich der Angaben des K. mit vorliegenden Wachbucheinträgen. Der Angeklagte hatte keinerlei vorherige Erfahrung als Wachmann, gibt an, direkt nach einer 24-monatigen Bundeswehrzeit „zur Überbrückung“ für eine der untergeordneten Security-Firmen gearbeitet zu haben. Er war insgesamt auch nur vier Monaten bis April 2014 in der Flüchtlingseinrichtung tätig. Bei zeitweise 1100 Bewohnern praktisch immer überfordert und im Nachteil, wie er betont. Er hat im März 2014 beim Verbringen von elf respektive zwei Flüchtlingen ins „Problemzimmer“ mitgewirkt, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht verschlossen wurde. Jeweils ein Kollege saß während der Arrestzeit vor der Tür. K. betont, dass die Insassen „jederzeit zur Toilette oder zum Rauchen“ gehen konnten, wenn auch in Begleitung.
Kein Ablehnungsantrag
Kurz vor dem Urteil kommt es noch zu einem komischen Moment, weil Richterin Bettina Scholtis auf dem Laufzettel am Gerichtssaal nicht erwähnt ist. Das beeinträchtige die Rechtmäßigkeit der Verhandlung aber nicht, sagt die Vorsitzende. „Ich stelle keinen Ablehnungsantrag“, lässt der Verteidiger launig wissen.
Nach diesen beiden Aktionen entstand das Schreiben an die Heimleitung, dass sich das Verbringen ins gesonderte Zimmer als Disziplinarmaßnahme bewährt habe. K. ist einer der Unterzeichner gewesen. In einem weiteren Fall rauchte ein Insasse des Zimmers trotz ausdrücklichem Verbot. Der Angeklagte wollte ihn hindern, fühlte sich dann angegriffen und setzte Pfefferspray ein. Schwerere Folgen beim Opfer kann die Kammer nicht feststellen, „aber er war zumindest körperlich beeinträchtigt“.
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Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker liest als urlaubsbedingter Sitzungsvertreter ein vorbereitetes Plädoyer seines Kollegen Kuhli vor, in dem noch einmal auf das komplexe „System Burbach“ mit sich steigernden Übergriffen und eindringlichen Folgen für alle Beteiligten Bezug genommen wird. Er fordert elf Monate und zwei Wochen mit Bewährung, während Verteidiger Gerhard Hoof die vereinbarte Untergrenze von acht Monaten für ausreichend hält.
Gericht: Es gab Unruhestifter
Das Gericht folgt ihm anschließend mit seiner Entscheidung und bleibt bei den acht Monaten. Elfriede Dreisbach geht auch noch einmal ausgiebig auf die schwierigen Verhältnisse in der Einrichtung ein, mit vielen schlecht oder gar nicht ausgebildeten Mitarbeitern, „selbst der Einrichtungsleiter hatte keine Vorerfahrung auf diesem Gebiet“, mit steter Überforderung sowie Bewohnern mit großem Konfliktpotenzial, das sich dann auch immer wieder verwirklicht habe. Einerseits hätten die Menschen Schutz in Deutschland gesucht. Einige hätten sich aber auch bewusst immer wieder über Vorschriften hinweggesetzt und es den Mitarbeitern schwer gemacht. Dass es da Unruhestifter gegeben habe, werde selbst dem bloßen Aktenleser schnell deutlich.
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