Ihre Schuld gilt als gering. Das Verfahren gegen die stellvertretende Leiterin der Flüchtlingsunterkunft in Burbach ist eingestellt worden.
Siegen. Oberstaatsanwalt Christian Kuhli hatte in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag gestellt.
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Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie nicht an gemeinschaftlichen Freiheitsberaubungen beteiligt gewesen sei, allenfalls psychische Beihilfe zu späteren Taten geleistet habe. Das macht Kuhli an ihrer Anwesenheit bei mehreren Besprechungen fest, in denen es um die Nutzung des Problemzimmers gegangen sei.
Glaubwürdige Einsicht und Reue
Diese Tatbeiträge seien aber im Vergleich zu denen anderer Angeklagter sehr gering zu werten. Die Angeklagte S. habe im Verlauf des Prozesses glaubwürdige Einsicht und Reue gezeigt.
Die bislang angenommene Stellung mit besonderer Verantwortung und Einflussmöglichkeit habe sie nicht ausgeübt, so der Oberstaatsanwalt.
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