Siegen. „Er ist buchstäblich durch die Stadt gezogen und hat andere Leute abgezogen“, so der Anwalt des 21-Jährigen. Dafür stand er jetzt vor Gericht.
Raub, unerlaubter Drogenbesitz, Diebstähle, gefährliche Körperverletzung, Unterschlagung: Wegen einer ganzen Reihe von Straftaten – zwölf an der Zahl, in 15 Monaten – muss sich am Montag ein 21-jähriger Siegener vor Gericht verantworten. Am Ende wird er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, dazu 150 Sozialstunden und 400 Euro Strafzahlung. Vier Anklagen werden aus verschiedenen Gründen eingestellt.
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2009 kam der Angeklagte mit seinen Eltern aus dem Libanon nach Deutschland, fasste schnell Fuß, machte den Hauptschulabschluss auf einer Siegener Gesamtschule, versuchte sich dann vergeblich am Realschulabschluss auf einem Berufskolleg. In dieser Zeit habe er begonnen, Drogen zu nehmen, kam „mit den falschen Leuten zusammen“.
Wildfremde nach Geld für Drogen angequatscht
Er wollte frei sein, sagt er vor Gericht, habe sich zu Hause beengt gefühlt, nicht auf die Warnungen seiner Eltern hören wollen. Er zog zu Hause aus, stürzte „völlig ab“, wurde süchtig, mit entsprechendem Verhalten in der Öffentlichkeit. „Er ist buchstäblich durch die Stadt gezogen und hat andere Leute abgezogen“, so Verteidiger Björn Lange.
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Der Anwalt lässt wenig Gutes an der Vergangenheit seines Mandanten, stellt dessen positive Wandlung umso deutlicher heraus. Aus dem arroganten Jungen, der fremde Jugendliche nach Geld fragte und es sich mitunter einfach nahm, der Bekannten Drogen versprach, sich schon mal 200 Euro geben ließ und mit dem Geld verschwand, sei ein neuer Mensch geworden. Im August sei er verzweifelt heimgekehrt, hatte seiner Mutter die üble Vergangenheit gebeichtet und sie um Hilfe gebeten.
Die Mutter überprüft ihren Sohn
Beide Eltern sind im Gerichtssaal dabei, die Mutter stöhnt öfter auf, wenn die Straftaten ihres Sohnes zur Sprache kommen. Sie hatte Drogentests in der Apotheke gekauft und ihn damit überprüft. „Gute Idee“, findet Amtsrichterin Sandra Al-Deb’i-Mießner. „Mir tut das alles sehr leid“, beteuert der Angeklagte, nach Möglichkeit habe er sich mit den Geschädigten ausgesprochen.
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Er habe „wirklich großen Mist gebaut“, einige „sehr ekelhafte Dinge“ getan, wolle das nie wieder, habe Drogen und Milieu hinter sich gelassen. Er will ein Vorbild für die Geschwister sein, sich als Gebäudereiniger selbstständig machen. Er habe schon ein Gewerbe angemeldet.
Eine letzte Chance vom Gericht
Die Offenheit des Angeklagten, einiges hat er bestritten, das meiste eingestanden und sogar Dinge erwähnt, „die er gar nicht hätte sagen müssen“, wie Anwalt Lange betont, zeigt Wirkung. Der Staatsanwalt findet Gründe für eine Bewährungsstrafe. Zum Glück des Angeklagten werden die meisten Zeugen entlassen, die übrigen erinnern sich nicht mehr.
Das Gericht setze großes Vertrauen in ihn, gebe ihm bewusst eine letzte Chance, die er im Sinne seiner Eltern und Geschwister nicht enttäuschen solle: „Finger weg von den Drogen. Kein Kontakt mehr zu den falschen Leuten!“, warnt die Richterin, sonst müsse er die Strafe absitzen. Er solle vielleicht lieber eine Ausbildung machen, statt das Risiko einer Selbstständigkeit einzugehen.
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