Freudenberg. Es gibt weitere Zeugenaussagen im Prozess gegen den Freudenberger Messerstecher. Eine Pathologin beurteilt Wucht und Tiefe der Verletzung.

Im Prozess gegen den 25-Jährigen, der einen Mann mit einem Messer am 13. Oktober 2018 lebensgefährlich verletzt haben soll, hat gestern eine ehemalige Nachbarin als Zeugin ausgesagt.

„Ich habe schon als Kind gedacht, der landet irgendwann mal im Gefängnis“, sagt die Zeugin. Sie hatte lange Zeit im selben Haus gewohnt wie der Angeklagte G. (25). Seit 15 Jahren kenne sie ihn, privat und beruflich, berichtet die 24-jährige Frau, die für die Bewährungshilfe arbeitet. Sie habe immer gedacht, „dass er verschiedene Persönlichkeiten hat“. Dafür kann sie Beispiele anführen. Einmal habe er sich „mit 10 oder 11“ bei einem Gewitter aus der Wohnung ausgesperrt, während die Mutter zur Arbeit war. Unpassend zum Alter habe sich G. wie ein kleines Kind verhalten, völlig hilflos gewirkt. Ein anderes Mal „hat er einen Boiler aus der Wand gerissen und dann um Hilfe gerufen“. Irgendwann sei er bei seiner Mutter ausgezogen, hätte aber immer noch Sachen auf dem Speicher und im Keller gehabt. Im Haus habe es auch immer wieder „nach THC“ gerochen.

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Diese Vorfälle hätten erst begonnen, nachdem G. mit Drogen in Berührung gekommen sei, bestätigt sie auf Nachfrage der Verteidigung. Andererseits habe er auch gute Seiten gezeigt, sei höflich, zuvorkommend und hilfsbereit gewesen.

Rechtsmedizinerin: Kein Versehen

Am Tattag wurde die Zeugin durch Autolärm und Gebrüll aufmerksam, verließ das Haus und beobachtete die Festnahme. Sie beschreibt die Situation ähnlich wie vorherige Zeugen, wie der Angeklagte sich nackt auszog, die Beamten beschimpfte und Suizidabsichten äußerte.

Während hinterher eine Polizistin auch noch wiederholt, dass G. gefragt habe, ob er sein Opfer in den Hals gestochen habe, ob „das Schwein verreckt“ sei, gibt die junge Frau diesen Teil des Geschehens nicht wieder. Vielmehr habe G. sein Tun in ihrem Beisein bedauert.

Rechtsmedizinerin Dr. Katharina Jellinghaus bestätigt die These, dass der Stich in die Brust des Geschädigten eine akute Lebensgefahr für diesen bedeutet habe. Sie geht aufgrund der Wucht und Tiefe der Verletzung davon aus, dass es sich nicht um ein Versehen gehandelt habe. Verteidiger Lars Brögeler möchte wissen, wie es denn sei, wenn der Geschädigte in das Messer hineinlaufe, ob dann nicht auch tiefere Wunden entstehen könnten. Was die Gutachterin bestätigt, „sofern das Messer entsprechend fest gehalten wird“.

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Schließlich berichten noch zwei Sanitäter über die Situation vor Ort. Sie gingen bei der Anfahrt von einer abgeschlossenen Lage aus und waren überrascht, den Angeklagten vorzufinden. Der habe mit erhobenem Messer herumgefuchtelt und eine Bierflasche nach ihnen geworden. G. sei mit dem Messer in Richtung Supermarkt gelaufen.

Der Name des Angeklagten sei nach einen früheren Angriff bekannt gewesen. In der Rettungswache hänge ein Zettel, der zu größter Vorsicht mahne, wenn dieser Name genannt werde. Das Verfahren wird am 22. November fortgesetzt.

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