Kreuztal/Münster. . Der Bürgermeister teilt mit, dass das Oberverwaltungsgericht sich gegen eine Öffnung der Geschäfte während des Frühlingsfestes entschieden hat.

Beim Frühlingsmarkt in Kreuztal am Sonntag bleiben die Geschäfte geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster hat am Freitagnachmittag die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurückgewiesen. Das hatte der Gewerkschaft Verdi „vorläufigen Rechtsschutz“ gewährt — sprich: die Verordnung der Stadt Kreuztal im Eilverfahren auf Eis gelegt.

„Das hat Signalwirkung“, sagt Verdi-Geschäftsführer Jürgen Weiskirch: Das Urteil ist das erste, das sich mit dem durch das „Entfesselungspaket“ der Landesregierung geänderten Ladenöffnungsgesetz befasst. In einer ungewöhnlich ausführlichen Pressemitteilung hebt auch der 4. Senat des OVG auf das Gesetz ab: Die im Ladenöffnungsgesetz definierten öffentlichen Interessen seien „in ihrer Zielrichtung sehr weit gefasst, daher letztlich stets in allgemeiner Weise berührt und insoweit nicht geeignet, einen als solchen für die Öffentlichkeit erkennbaren Ausnahmecharakter der Ladenöffnung zu begründen“.

Soll heißen: Es reicht nicht aus, das Gesetz zu zitieren. Genau das hatte die Stadt Kreuztal aber getan, indem sie die im Gesetz angebotene „Stärkung des Einzelhandelsangebots“ und die „überörtliche Sichtbarkeit“ der Kommune als Begründung verwendet hatte. Die Stadt habe „nicht ansatzweise öffentliche Belange mit Ausnahmecharakter und hinreichendem Gewicht aufgezeigt, die eine Ladenöffnung im gesamten Stadtgebiet rechtfertigen könnten“.

Offensichtlich zum Verhängnis wird der Stadt ihre Strategie, nicht mehr das Frühlingsfest als Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag zu definieren. Dem Rat hatte Bürgermeister Walter Kiß in der vorigen Woche davon abgeraten: Dann wäre die Begrenzung der Verordnung auf den Innenstadtbereich verlangt worden. „Mit Blick auf das stattfindende Frühlingsfest hätten besondere Gründe allenfalls im Bereich der Innenstadt vorgelegen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Aber: „Dies hatte der Senat jedoch angesichts der vom Rat beschlossenen Loslösung der Verkaufsöffnung von der Veranstaltung nicht zu beurteilen.“

„Hausaufgaben nicht gemacht“

Als kontraproduktiv erweist sich im Nachhinein der Hinweis in der Ratsvorlage auf die „großen und ständig wiederkehrenden Veranstaltungen“. Nach Lesart des Gerichts werden so die „grundsätzlich beachtlichen Umstände“ in Verbindung mit dem Frühlingsfest relativiert. „Letztlich nichts anderes als das bloße Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ komme zum Ausdruck.

„Nicht ansatzweise“ habe die Stadt aufgezeigt, dass die für eine Ladenöffnung zulässigen Gründe „in besonderer Weise“ berührt seien. Darauf habe die Gewerkschaft die Stadt bereits vor der Ratssitzung hingewiesen. Dieses Schreiben habe dem Rat „offenbar nicht vorgelegen“. Auch deshalb habe das Gericht Zweifel, ob die „ordnungsgemäße Anhörung“ der Beteiligten in Kreuztal erfolgt sei. Für Verdi-Geschäftsführer Jürgen Weiskirch ist das keine Frage: „Die haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht.“

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