Kreuztal. . Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts legt die Stadt Beschwerde ein. Bis Freitag wird Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erwartet.
Die Stadt Kreuztal kämpft um ihren verkaufsoffenen Sonntag zum Frühlingsfest am 29. April. Gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, dass die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, hat sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Die Entscheidung aus Arnsberg ist die erste, die sich auf das neue, erst Ende März in Kraft getretene Ladenöffnungsgesetz bezieht. Die Landesregierung wollte damit die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage erleichtern. „Auch die gesetzliche Verankerung neuer Sachgründe für eine Ausnahme zum Sonn- und Feiertagsschutz entbindet ...) die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden nicht von ihrem Recht und ihrer Pflicht, das Vorliegen eines Sachgrunds im Einzelfall zu prüfen und zu begründen“, heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts. Ob der gefundene Grund dann „verfassungsrechtlich tragfähig“ sei, unterliege „uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung“.
Erstes Urteil zu neuem Gesetz
Nach altem Recht hatte die Stadt die Sonntagsöffnung damit begründet, dass mehr Menschen vom Frühlingsmarkt als von den gleichzeitig geöffneten Geschäften angezogen würden. In dem neuen Beschluss wurden Begründungen aus dem neuen Gesetz wörtlich übernommen. Das, so das Gericht, genüge aber nicht. „Was denn sonst?“, fragt Bürgermeister Walter Kiß, der die Arnsberger Argumentation zurückweist: „Das kann ich nicht nachvollziehen.“ Denn in der Konsequenz könnte nun das Oberverwaltungsgericht das komplette Gesetz verfassungsrechtlich überprüfen lassen — was durchaus im Interesse der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi liegt, die die Klage eingereicht hat: „Das ist das erstes Urteil zur Neufassungs des Ladenöffnungsgesetzes im Rahmen der so genannten Entfesselungsgesetze“, betont Verdi-Geschäftsführer Jürgen Weiskirch.
Gewerkschaft hat schnell reagiert
„Für den Ruhm, landesweiter Vorreiter zu sein, kann ich mir nichts kaufen“, meint Bürgermeister Kiß. Der hatte sich die Woche eigentlich anders vorgestellt: am liebsten mit der Feststellung des Gerichts, dass die gegen die alte Satzung gerichtete Klage der Gewerkschaft hinfällig sei, nachdem der Rat vor einer Woche eine neue Satzung verabschiedet hatte. Die genau aber hatte Verdi am Montag dem Gericht vorgelegt, das – wie berichtet – am Dienstag entschieden hat. „Damit hatte ich nicht gerechnet.“ Weder mit dem Inhalt. Noch mit der Geschwindigkeit.
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