Kreuztal/Arnsberg. . Gewerkschaft Verdi erwirkt Anordnung gegen verkaufsoffenen Sonntag. Griff der Stadt zum neuen Gesetz läuft ins Leere.

Am kommenden Sonntag, 29. April, bleiben die Geschäfte wohl zu: Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am Dienstag dem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi stattgegeben. Per einstweiliger Anordnung wird vorläufig festgestellt, dass der Beschluss des Kreuztaler Rats (19. April) zum geplanten verkaufsoffenen Sonntag beim Frühlingsfest „rechtswidrig und nichtig“ ist. Die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“, die das Gremium beschlossen hatte, sei nicht ausreichend.

Begründung: Die im Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen seien hier nicht ausreichend gegeben. Verkaufsoffene Sonntage müssen bestimmte Auflagen erfüllen, etwa öffentliches Interesse, touristische Anziehungskraft oder Feste, um im Sinne des Sonn- und Feiertagsschutzes ausnahmsweise zulässig zu sein.

Frühlingsfest zieht, Geschäfte nicht

Das sei hier nicht der Fall, so die Kammer: Die Stadt habe diesen konkreten Fall gar nicht erst bewertet, es gebe keine Aussagen dazu, warum dieser verkaufsoffene Sonntag im Interesse des städtischen Gemeinwohls ist. Die Stadt habe als Grund die überörtliche Sichtbarkeit Kreuztals durch das Frühlingsfest genannt – aber dass dieser Effekt auch durch geöffnete Geschäfte eintrete, werde nicht angeführt. Also seien gemäß des Verdi-Antrags die Anforderungen des Ladenöffnungsgesetzes nicht gegeben. Interessen von Geschäftsleuten, die mit dem Termin geplant hätten, müssten zurückstehen.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, der Fall geht dann vors Oberverwaltungsgericht Hamm.