Burbach. . Burbacher Verwaltung sieht keine Chance mehr für die neuen Windkraft-Vorrangzonen. Der Rat soll das Planverfahren einstellen.
Zwei Windräder drehen sich im Windpark Weisenberg Nord. Und bei dieser Konzentrationszone, die 2004 ausgewiesen worden ist, wird es wohl bleiben, wenn der Rat in seiner Sitzung am Dienstag, 6. März, der Empfehlung des Umweltausschusses folgt: Dann wird das vor vier Jahren begonnene Verfahren, mit dem Baurecht für weitere Windräder auf dem Baudenberg, dem Weikersdorfer Berg und dem Schmidthain geschaffen werden sollte, eingestellt. Die Waldschnepfe, auf der roten Liste der gefährdeten Arten, gibt den Ambitionen der Klimakommune den Rest.
Was hat sich im letzten Moment geändert?
Die bis dahin erforderlichen Planungsschritte hatte das Verfahren überstanden: beginnend mit einer Raumanalyse bereits im Jahr 2012, die die Entscheidung für die vier Konzentrationszonen (Weissenberg Nord gehört dazu) begründete, dann die Überprüfung mit den verschiedenen Tabukriterien, schließlich die Artenschutzprüfungen.
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Vorigen Sommer wurden die Zonen Baudenberg und Walkersdorfer Berg auf Grund von Einwendungen noch einmal verkleinert. Der geänderte Plan wurde erneut offengelegt. Und nun kam die Waldschnepfe ins Spiel: Dass sie in den Vorrangzonen Brutplätze hat, war bekannt. Für „windkraftsensibel“ hat sie aber erst die neue Landesregierung im November 2017 erklärt.
Wie würde das Verfahren weitergehen?
Eigentlich, so die Gemeindeverwaltung, müsste nun aufgrund der Zufallsfunde noch einmal das ganze Gemeindegebiet unter die Lupe genommen werden. Zumal bei der Offenlegung auf weitere Quellbereiche hingewiesen wurde. Auch die waren bekannt, wurden aber nicht untersucht, weil dies rechtlich erst dann erforderlich wird, wenn jemand das Thema im Planverfahren als Einwand vorbringt.
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Warum rät die Verwaltung zum Ausstieg?
Das gesamte Plangebiet wäre nun auf Waldschnepfe und Quellbereiche zu untersuchen. Wenn die Gutachter fertig sind, wird der Plan korrigiert und — etwa im Frühjahr 2019 — wieder offenlegt. Bis dahin, so die Erwartung der Verwaltung, werden die Konzentrationszonen kleiner, weil Schutzräume für Waldschnepfen und Quellen auszusparen sind. 6,43 Prozent der ursprünglich als geeignet betrachteten Flächen blieben dann noch übrig. Als „substanzieller Raum“, den eine solche Planung für die Windenergie nach Auffassung der Gerichte bereitstellen soll, wäre das „nicht mehr begründbar“, meint die Verwaltung; die Bezirksregierung würde den Plan auch nicht genehmigen. Darüber hinaus hätten sich ständig ändernde rechtliche, politische und fachliche Vorgaben dazu geführt, „dass das komplexe Verfahren inzwischen grundsätzlich weder zeitlich noch im Hinblick auf die Rechtssicherheit kalkulierbar ist“.
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Und wenn jetzt trotzdem jemand bauen will?
Die Gemeinde kann darauf verweisen, dass sie eine Konzentrationszone anbietet. Ein Investor kann gerichtlich überprüfen lassen, ob das reicht. Wenn nicht, hätte er freie Bahn, Bauanträge für beliebige Standorte außerhalb der vorher gefundenen Tabu- und Schutzzonen zu stellen.
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