Die Zusatzuntersuchung zum Artenschutzgutachten sei nicht nach Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes erfolgt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Bauarbeiten am Freudenberger Knippen erneut gestoppt, der Widerspruch gegen die Baugenehmigung bekommt somit wieder seine aufschiebende Wirkung.
Auch interessant
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte die Auffassung vertreten, dass von dem Betrieb keine Gefahren für den Rotmilan und den Schwarzstorch ausgingen.
Grundlage dafür war eine Zusatzuntersuchung zum Artenschutzgutachten. Die, so das Gericht, sei aber nicht nach den Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes erfolgt; somit würde auch EU-Recht verletzt.
Auch interessant
Das Interesse des klagenden Landwirts an weiterem Rechtsschutz überwiege die wirtschaftlichen Interessen des Investors CPC Germania. Das Verfahren in der Hauptsache geht weiter. Archivfoto: Jürgen Schade
- Die Lokalredaktion Siegen ist auch auf Facebook.