Siegen-Wittgenstein. . In nur zwei von elf Kommunen des Kreises Siegen-Wittgenstein stehen überhaupt noch keine Windkraftanlagen. Das sind Erndtebrück und Neunkirchen.

  • Die CDU hat beim Kreis umfangreiche Nachfragen zum Thema Windkraft gestellt
  • Elf Anlagen im Stadtgebiet von Bad Laasphe und drei in Freudenberg sind noch nicht errichtet
  • Alle anderen genehmigten Anlagen drehen sich bereits

Bis auf elf Anlagen im Stadtgebiet von Bad Laasphe und drei in Freudenberg sind alle bislang genehmigten Windkraftanlagen im Kreisgebiet errichtet und in Betrieb. Das geht aus einer mehrseitigen Antwort des Kreises auf einige Fragen der CDU-Kreistagsfraktion für die nächste Sitzung des Umweltausschusses am Montag, 11. September, hervor. In nur zwei von elf Kommunen stehen noch gar keine Anlagen. Das sind Erndtebrück und Neunkirchen. Die Union hatte unter anderem gefragt, wie viele Anlagen vor und nach der Baurechtsreform 2004 errichtet worden sind.

Klagen für und gegen Windkraft

In der bislang einzigen Windkraft-Vorrangzone am Osterholz bei Weidenhausen in der Stadt Bad Berleburg stehen vier Anlagen.
In der bislang einzigen Windkraft-Vorrangzone am Osterholz bei Weidenhausen in der Stadt Bad Berleburg stehen vier Anlagen. © Lars-Peter Dickel

Weitere Informationen auf die Anfragen besagen: Derzeit laufen gegen drei Genehmigungsverfahren nach BImSchG Klagen. Betroffen sind neun Windkraftanlagen. Zwei Klagen, die zwei Anlagen betreffen, wurden zurückgenommen. Auch gegen die Genehmigungsbehörde gibt es Klageverfahren. Eines ist am Verwaltungsgericht Arnsberg und eines am Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.

Rückbau-Bürgschaften

Der Kreis erläutert außerdem auf Anfrage, dass Rückbau-Bürgschaften bei den BImSchG-Genehmigungsverfahren verlangt werden. Ein Rückbau umfasst die Anlage inklusive Fundamente. Nicht betroffen sind die Zuwegungen und Kabeltrassen. Solche Rückbauregelungen wurden aber nicht für nach Baugesetzbuch genehmigten Anlagen vereinbart, heißt es weiter. Dies betrifft drei Windkraftanlagen in Bad Berleburg und eine in Freudenberg.

Grundeigentümer haften

Die Union wollte außerdem wissen, wer die Rückbaukosten trägt, wenn keine Bürgschaften bestehen, oder diese nicht ausreichen. Konkret geht es um die Befürchtung, dass Grundeigentümer dafür haftbar gemacht werden könnten. Klare Antwort: Ja. Sollten keine Bürgschaften bestehen, oder aber das Finanzvolumen nicht ausreichen, oder aber der Anlagenbetreiber insolvent sein, ist eine Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers rechtlich zulässig und vorgesehen.

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Ruhende Genehmigungsverfahren

Neben diesen Fragen liefert der Kreis auch Informationen zu Projektständen in Bad Laasphe und Bad Berleburg. Zwei Genehmigungsverfahren für insgesamt zehn Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet Bad Berleburg ruhen aktuell aufgrund von Prüfungen durch den Antragsteller. Für das Stadtgebiet Bad Laasphe gibt es ein weiteres Genehmigungsverfahren. Hintergrund ist in diesem Fall der Wunsch nach der Änderung eines Anlagentyps auf einem bereits genehmigten aber noch nicht genutzten Standort.